Regierung verschärft Asylgesetz weiter: Im Entwurf wird die Schubhaft härter geregelt
- Grüne fordern mehr Personal statt der Verschärfungen
- Die SPÖ sieht eine neuerliche Ablehnung durch VfGH
Die neuen Asylregelungen sind so gut wie fertig. Vorgesehen sind härtere Schubhaftregelungen, verlautete aus Koalitionskreisen. Schubhaft zu verhängen soll künftig bei so genannten Dublin-Fällen (anderer EU-Staat zuständig) möglich sein sowie dann, wenn ein Fremder während des Verbüßens einer Haftstrafe einen Asylantrag stellt. Dann würde er auch nach Ablauf der Strafe in Gewahrsam bleiben.
Ein dritter Fall, wo die Schubhaft verhängt werden könnte, kommt bei bereits einmal abgewiesenen Asylwerbern zum Tragen. Konkret geht es um Personen, die einen Folgeantrag abgeben, gegen die aber bereits ein aufrechter Ausweisungsbescheid vorliegt. Auch sie sollen laut Gesetzesentwurf in Schubhaft genommen werden können. Diese Verschärfungen sind Inhalt einer parallel zum Asylgesetz ausverhandelten Novelle zum Fremdenpolizeigesetz.
Bezüglich der Schubhaft wird darin auch klar gestellt, dass ein Asylwerber, der binnen 24 Monaten länger als sechs Monate diesem Freiheitsentzug unterworfen war, automatisch einer Haftprüfung durch die Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) unterzogen werden muss.
Angestrebt wird auch eine Beschleunigung der Verfahren. In die Pflicht genommen wird die Zweitinstanz, der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS). Er wird gesetzlich verpflichtet, innerhalb von drei Monaten eine Entscheidung zu treffen.
Maßnahmen gegen Scheinadoptionen und -ehen
Ein Asylwerber muss sich nur während des (rund dreiwöchigen) Zulassungsverfahrens mit einer Einschränkung seiner Bewegungsfreiheit abfinden. Während dieser Phase, in der entschieden wird, ob ein Verfahren eingeleitet wird, darf sich der Fremde lediglich im Bereich seiner Bezirkshauptmannschaft aufhalten.
Definitiv kommen sollen Maßnahmen gegen Scheinadoptionen und Scheinehen. Dafür bleibt der FPÖ-Wunsch nach verpflichtenden DNA- Tests für alle Zuwanderer unerfüllt. Der Instanzenweg - Bundesasylamt, UBAS und Verwaltungsgerichtshof - bleibt entgegen den Plänen von Ex-Innenminister Strasser vollauf bestehen.
Ablehnung von den Grünen
Terezija Stoisits, Menschenrechtssprecherin der Grünen, lehnt die Pläne der Regierung für den Asylbereich ab. Offenbar seien ausschließlich Verschärfungen vorgesehen, so Stoisits. Das ändere aber nichts an den Problemen beim Vollzug des Asylwesens und der zu langen Verfahrensdauer. Nötig sei daher mehr Personal, und zwar für alle Instanzen. Die Verschärfungen bei der Schubhaft lehnte sie im Gespräch mit der APA ab: "Ich kann nicht einen Menschen, weil er das Recht in Anspruch nimmt, einen Asylantrag zu stellen, mit Haft bestrafen."
Stoisits wies darauf hin, dass das bestehende Asylgesetz erst im Mai des Vorjahres in Kraft getreten sei. Man müsse daher jetzt nicht nach einem neuen Asylgesetz rufen, die verfassungswidrigen Teile habe der Verfassungsgerichtshof ohnehin aufgehoben.
Sehr wohl gebe es aber Probleme beim Vollzug. Bei den Bundesasylämtern sei zu wenig und zu schlechtes Personal beschäftigt. Die Folge sei viel Arbeit für den Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS). Zum Rückstau beim UBAS trügen zudem die unerledigten Fälle aus der Zeit des alten Asylgesetzes bei. Um schnellere Verfahren zu bekommen, brauche es daher auf jeden Fall mehr Personal.
"Das Aylrecht darf nicht gefährdet werden durch die Unfähigkeit der Regierung, den Asylbereich zu managen", betonte die Grün-Abgeordnete. Asylwerber hätten ein Recht auf rasche Anerkennung, wenn ihre Anträge begründet seien - genauso wie die Österreicher ein Recht auf rasche Entscheidung hätten, wenn Anträge nicht begründet seien.
SPÖ-Kritik: In Vorverhandlungen nicht eingebunden
Kritik an der Vorgangsweise der Regierung in Sachen Asyl ist auch von der SPÖ gekommen. Die Opposition hätte in die Vorverhandlungen für das neue Asylgesetz eingebunden werden sollen, so Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos. Zu einer ersten Gesprächsrunde solle es nun aber erst nächste Woche kommen, obwohl ein Entwurf laut Medienberichten bereits vorliege. Die SPÖ fordert eine Beschleunigung der Verfahren - und die SPÖ bietet der Regierung ihre Zustimmung im Nationalrat an, sollten ihre Forderungen erfüllt werden.
Darabos betonte, es drohe neuerlich die Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH), sollte die SPÖ den neuen Asylregelungen nicht zustimmen können. Nötig sei ein Ausgleich zwischen der Einhaltung der Menschenrechte und dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung. Die Verfahren sollten rasch, fair und rechtsstaatlich einwandfrei über die Bühne gehen.
In einem so sensiblen Bereich wie dem Asylwesen müsse zudem Rechtssicherheit herrschen. In einer Aussendung sagte der Bundesgeschäftsführer dazu, diese bestehe nur dann, wenn das Asylgesetz mit Zweidrittel-Mehrheit beschlossen werde. Diese Aussage bedeute freilich nicht automatisch, dass das Asylgesetz in den Verfassungsrang gehoben werden solle, präzisierte Darabos. Derartzige Überlegungen könnten am Ende der Verhandlungen stehen. (apa)
