Donnerstag, 17. Februar 2005

Nach Mochovce-Urteil: Eva Glawischnig wegen Vollstreckung zuversichtlich

  • Anwalt: Entscheidung geht in Justiz-Geschichte ein
  • Grüne erwartet mögliche "politische Verwicklungen"

Die stellvertretende Bundes- und Umweltsprecherin der Grünen, Eva Glawischnig, die mit einer Privatklage gegen die Betreiber des slowakischen Atomkraftwerks Mochovce erfolgreich war, ist zuversichtlich, dass das Urteil auch vollstreckt werden kann. "Ich bin sehr optimistisch", sagte sie am Donnerstag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Rechtsanwalt Thomas Prader. Auch Prader betonte: "Ich glaube, dass letztlich das Urteil vollstreckbar sein wird."

Das Urteil des Bezirksgericht Hernals ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die beklagten slowakischen Elektrizitätswerke (SE) haben Berufung angekündigt.

Zum Hintergrund: Glawischnig und eine weitere Wienerin hatten im Sommer 1998 eine Privatklage gegen die slowakischen AKW-Betreiber eingebracht. Sie hatten geklagt, weil das "sicherheitstechnisch mangelhaft ausgestattete" Atomkraftwerk zirka 160 km östlich von Wien sie und die in Wien lebenden Menschen bedrohe. Das Bezirksgericht Hernals gab Glawischnig nun Recht.

"Mochovce entspricht internationelen Standards"
Als Antwort auf das Urteil gegen Mochovce betont die slowakische Atomkontrollbehörde (Urad pre jadrovy dozor/UJD), dass Mochovce internationalen Standards entspreche. Die Sicherheit des slowakischen Atommeilers sei vergleichbar mit anderen Kernkraftwerken, sagte die UJD-Vorsitzende Marta Ziakova.

Anwalt spricht von Meilenstein
"Das Urteil belegt eindrucksvoll, dass sich Menschen gegen ein Atomkraftwerk in einem Nachbarstaat erfolgreich zur Wehr setzen können", sagte Glawischnig. Prada ergänzte: "Das Urteil ist ein Meilenstein in der zivilen Umweltgerichtsbarkeit. Es wird in die juristische Geschichte eingehen."

Das Bezirksgericht stellte nun folgende Sicherheitsmängel fest: Das Kraftwerk habe kein Containment, also keine Betonhülle, die den Primärkreislauf umschließt und im Fall von Unfällen und Erdbeben schützt. Mängel gebe es auch bei der Bruchfestigkeit sowie bei den Schweißnähten. Laut Gericht steht fest, dass von einem erhöhten Störfallrisiko auszugehen ist, da die beklagten SE nicht die Einhaltung internationaler Standards bewiesen hätten. Die SE, die durch eine österreichische Anwaltskanzlei in dem Verfahren vertreten waren, hätten weder Beweisanträge gestellt noch eine Begutachtung an Ort und Stelle gefordert, erklärte der Anwalt.

Nach einer langjährigen juristischen Vorlaufzeit, in der es unter anderem um die Zuständigkeit der Gerichte ging, fand im September 2003 die erste inhaltliche Verhandlung statt, sagte er weiter. Das Oberlandesgericht habe zuvor die Kompetenz der inländischen Gerichte bestätigt. Auf Grund des Streitwerts (250.000 Schilling/18.168,21 Euro) sei das Bezirksgericht für zuständig erklärt worden. Die AKW-Betreiber wollten eine Vorabklärung durch den Europäischen Gerichtshof, was allerdings abgewiesen wurde.

"Politisch wird es sicher Verwicklungen geben", wenn es zu einer Vollstreckung des Urteils kommt, gab die Politikerin zu. Sie hob aber hervor, dass sie als Privatperson geklagt habe. Da sie in Wien wohne, habe sie ein grenznahes AKW ausgewählt und keines in der Schweiz oder Deutschland. "Es ist nicht so zu werten, dass ich gegen slowakische und tschechische Atomkraftwerke andere Vorbehalte habe als gegen andere." Prader ergänzte: "Wenn wir einen Prozess gegen ein deutsches Unternehmen geführt hätten, hätte ich mich noch mehr gefreut."

Neue "Hoffnung" für Atomgegner
Das Urteil gibt österreichischen und bayerischen Atomgegnern "Hoffnung". "Was für Mochovce gilt, muss auch für das AKW Temelin gelten", betonten atomstopp-oberoesterreich, PLAGE Salzburg, die Vorarlberger Plattform gegen Atomgefahr und die Bayerische Plattform gegen Atomgefahr insbesondere aus Temelin am Donnerstagnachmittag in einer gemeinsamen Presseaussendung.
(apa/red)

17.2.2005 14:07