Donnerstag, 17. Februar 2005

Bis zu 600 Euro zurück: Fluggäste bekommen höhere Entschädigungen

  • Bei Überbuchung oder Flugannullierung wird gezahlt
  • Neue Rechte für Passagiere gelten ab heute

Europäische Flugpassagiere haben jetzt neue Rechte bei verweigerten Transporten, Verspätungen und Stornierungen von Flügen. Die Neuregelung durch die EU betrifft Flüge mit Abflug- und Zielort in der Union und sieht finanzielle Entschädigungen für Passagiere von bis zu 600 Euro vor, wenn sie wegen Überbuchung oder Flugannullierung nicht reisen können.

Auch bei Verspätungen müssen die Fluggesellschaften ihre Kunden entschädigen. Genau geregelt ist zudem, wann Erfrischungsgetränke, Mahlzeiten oder auch Hotelübernachtungen gewährt werden müssen.

Eine der wichtigsten Neuerungen der Rechte für Fluggäste ist die Gleichstellung der Bedarfsflugunternehmen mit denen der Linienluftfahrt. Demnach ist es nun völlig unerheblich, ob der Flug im Rahmen des Linienverkehrs oder als Bedarfsflug durchgeführt wurde. Ausgenommen sind Hubschrauberflüge.

Bei einem verweigertem Transport - etwa bei Überbuchungen - muss die Airline künftig entsprechenden Ersatz leisten. Die finanzielle Entschädigung beträgt 250 Euro bei einer Fluglänge von weniger als 1.500 km, 400 Euro bei 1.500 bis 3.000 km sowie 600 Euro bei mehr als 3.500 km. Zudem können die Passagiere wählen, ob sie den Ticketpreis rückerstattet bekommen oder auf neue Flüge umgebucht werden wollen. Bei der Annullierung eines Fluges haben die Passagiere dieselben finanziellen Entschädigungsansprüche, außer sie wurden 2 Wochen oder länger vorab informiert.

Eine weitere Ausnahmesituation stellt sich, wenn die Annullierung des Fluges auf außergewöhnliche Umstände wie meteorologische Umstände, Terrordrohungen, Streiks oder politische Instabilitäten zurückzuführen ist. Eine Umbuchung in eine höhere als der bezahlten Klasse darf dem Passagier außerdem nicht verrechnet werden. (apa/red)

17.2.2005 17:33