Donnerstag, 10. Februar 2005

Geld zurück bei Zugverspätungen: ÖBB zahlte schon 7.000 Euro für Verzöherungen

  • Wenig Forderung bis Ende Jänner, im Februar Anstieg
  • Nur etwa zehn Fahrgäste pro verspätetem Zug fordern

Seit 14. Dezember des Vorjahres hat die Bahn neue, fixe Entschädigungsregeln. Herumgesprochen hat sich das aber bisher noch nicht. Bis Ende Jänner haben nicht einmal zehn Fahrgäste pro stark verspätetem Fernzug ihren Anspruch auf 20 Prozent Fahrpreisrückerstattung eingefordert. Insgesamt haben die ÖBB dafür bisher 7.000 Euro refundiert, das sind etwa 12 Euro je Rückforderung, geht aus der vorläufigen Hausstatistik des Personenverkehrs hervor. Allerdings haben die Fahrgäste drei Monate Zeit, ihren Anspruch anzumelden.

Konkret waren im Zeitraum von 14.12.2004 bis 31.1.2005 sechzig Fernzüge verspätet, das entspricht etwas weniger als einem Prozent des gesamten Fernverkehrs. Dem standen für diesen Zeitraum 500 genehmigte Anträge gegenüber.

Allerdings, meint man bei den ÖBB, könne "noch einiges nachkommen". Für den Februar geht die Bahn nach dem Schneechaos in den ersten Tagen des Monats von vornherein von deutlich mehr Rückforderungen aus. Wegen Schneeverwehungen war in Tirol auf der Westbahn vorübergehend ein Gleis gesperrt gewesen.

Nach der neuen Kundencharta erhalten Fahrgäste bei über 60 Minuten Verspätung im Tagesverkehr (120 Minuten im Nachtverkehr) 20 Prozent des Fahrpreises als Gutschein zurück. Diese Regel gilt für alle Tickets ab 20 Euro Vollpreis im nationalen Verkehr bzw. ab 50 Euro im internationalen Verkehr.

Kommt es zu einer solchen Verspätung, teilt der Zugbegleiter noch im Zug ein Formular aus, dass der Kunde dann am nächsten Schalter abgibt oder in den nächsten Briefkasten wirft. Wird ein Formular einmal nicht im Zug ausgeteilt - etwa weil die über einstündige Verzögerung erst dadurch zu Stande kommt, weil ein Fahrgast einen Anschlusszug verpasst - hält auch der Fahrkartenschalter solche Formulare bereit.

Kein Geld zurück gibt es wegen Lawinen, Hochwasser oder anderen außergewöhnlichen Naturereignissen. Bei Schnee alleine müssen die ÖBB aber trotzdem zahlen.
(apa)

10.2.2005 10:56