Mittwoch, 9. Februar 2005

Behinderten-Gleichstellungsgesetz: Die Übergangsfristen sind weiter strittig

  • Ebenso Verbandsklagerecht - Wirtschaft weiter dagegen
  • ÖAR-Präsident Klaus Voget zeigt nur wenig Verständnis

Sozialstaats-Sekretär Sigisbert Dolinschek (F) hat am Mittwoch Sozialpartner und Behinderten-Vertreter eingeladen, um über strittige Punkte beim in Ausarbeitung befindlichen Behindertengleichstellungsgesetz zu diskutieren. Uneinigkeit herrscht weiter vor allem bei zwei Punkten: Bei den Übergangsfristen für die bauliche Adaptierung von Gebäuden und Verkehrsanlagen und beim Verbandsklagerecht. Hier gibt es vor allem von Seiten der Wirtschafts-Vertreter Widerstand.

Der stv. Wirtschaftskammer-Generalsekretär Reinhold Mitterlehner (V) sprach sich nach der Gesprächsrunde für generelle Übergangsfristen von zehn Jahren aus, bis bauliche Barrieren beseitigt werden müssten. Darüber hinaus solle eine Zumutbarkeitsprüfung erforderlich sein, ob eine Änderung finanziell leistbar und bautechnisch ohne große Schwierigkeiten machbar sei. Ein Verbandsklagerecht, durch welches der Dachverband der Behindertenorganisationen Klagen im Auftrag von diskriminierten Behinderten durchführen könnte, lehnte er ab. Die Wirtschaftskammer plädiere dafür, dass der Einzelne selber klagen soll. Die Behindertenverbände sollte nur im Rahmen der rechtlichen Nebenintervention unterstützend tätig werden, so Mitterlehner. Er befürchtet ansonsten eine Klagswelle.

Näher gekommen sei man sich heute bei der Frage der Nicht-Diskriminierung von Angehörigen. Wenn jemand zu Hause beispielsweise einen behinderten Angehörigen pflegt, so soll er deshalb von seinem Arbeitgeber nicht benachteiligt werden können, erläuterte Mitterlehner.

ÖAR-Präsident zeigt nur wenig Verständnis
Klaus Voget von der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) zeigte für den Wunsch der Wirtschaft nach längeren Übergangsfristen nur bedingt Verständnis. "Es gibt offenbar mehr Angst als berechtigt." Man könne ohnehin nur dann auf Schadenersatz klagen, wenn von Seiten der Bauverantwortlichen ein Verschulden oder ein rechtswidriges Verhalten vorliege. Wenn jemand vor fünf Jahren einen rechtmäßigen Bescheid bekommen habe, werde man ihm eine Diskriminierung nur schwer nachweisen können. Die Bestimmung beziehe sich daher vor allem auf neue Gebäude. Bei alten komme sie nur dann zum Tragen, wenn auch Bauordnung und Gewerbeordnung geändert würden. Und hier werde man natürlich auch Übergangsfristen brauchen. Diskutiert wird laut Voget jetzt auch, ob man bei den Übergangsfristen nicht differenzieren soll. So könnten etwa bei den ÖBB andere Fristen gelten als in anderen Bereichen.

Unbedingt erforderlich ist für Voget ein Verbandsklagerecht, da es dem Einzelnen nicht zumutbar sei, gegen einen Großbetrieb oder gegen die Republik vor Gericht vorzugehen.

Dolinschek zeigte sich jedenfalls grundsätzlich zufrieden, dass alle Teilnehmer die Notwendigkeit eines bundeseinheitlichen Gesetzes betont hätten. Über die Details will er nun mit dem Koalitionspartner ÖVP reden, um dann "möglichst bald" einen Entwurf in den Ministerrat einbringen zu können. Man brauche ein Behindertengleichstellungsgesetz, "das seinen Namen verdient und sich nicht selbst undurchsichtig verwässert". (apa)

9.2.2005 14:37