Prokop für strengeren Integrationsvertrag:
Weniger Ausnahmen für Zuwanderer?
- Deutschkurs soll auch trotz Heirat verpflichtend sein
- Prokop will auch bei Sanktionsmechanismen ansetzen
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Innenministerin Liese Prokop (V) will die Ausnahmen beim Integrationsvertrag für Ausländer einschränken. Konkret sollen künftig auch jene Zuwanderer einen Deutschkurs besuchen müssen, die einen Österreicher oder eine Österreicherin heiraten, kündigte Prokop am Montag Abend in der "Zeit im Bild 1" an. Bei Heirat war man bisher von der Erfüllung der Integrationsvereinbarung ausgenommen.
Die seit 2003 geltende Integrationsvereinbarung wurde bisher nur von wenigen Zuwanderern erfüllt. Von rund 34.000 Personen, die zwischen Jänner und Juli 2004 in die Zielgruppe fielen, wurde gleich 30.500 der Deutschkurs erlassen. Nur 825 Personen haben einen Kurs besucht. Ausgenommen sind unter anderem Schul- und Kleinkinder, Schlüsselkräfte, deren Familienangehörige und Alte und Kranke. Und eben Zuwanderer, die einen Österreicher oder eine Österreicherin heiraten. Diese Gruppe ist laut Innenministerium mit rund 23.000 Personen die größte.
Ansetzen will Prokop auch bei den Sanktionsmechanismen. Derzeit gilt: Ist die Vereinbarung nach rund eineinhalb Jahren nicht erfüllt, wird der Kostenbeitrag des Bundes an den Deutschkursen von 50 auf 25 Prozent reduziert, nach zwei Jahren entfällt der Zuschuss zur Gänze, nach drei Jahren gibt es dann schon eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 200 Euro. Wird die Vereinbarung nach vier Jahren nicht abgeschlossen, wird die Niederlassungsbewilligung nicht verlängert.
Prokop meinte dazu, sie halte Strafen für nicht richtig. Sie strebe eine Änderung dahin gehend an, dass bei Nichterfüllung, "die nächsten Benefits" - sie nannte die Verlängerung des Aufenthalts - eingeschränkt werden.
(apa)
