Lehrer muss 10.000 Euro zahlen: Erstes Urteil gegen Musikpiraten in Frankreich
- Branche begrüßt exemplarischen Charakter des Urteils
- Das Gesetz sah sogar eine noch schärfere Strafe vor
·Musikpiraten bis auf weiteres sicher
Provider müssen ihre Daten nicht herausgeben
·16.500 Euro Rekord-strafe für Filmpirat!
Deutscher verkaufte seine Raubkopien bei eBay
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In Frankreich ist erstmals ein Musikpirat verurteilt worden. Für das Herunterladen von 10.000 Musiktiteln aus dem Internet muss ein Lehrer über 10.000 Euro Schadenersatz an Urheberschutz-Gesellschaften zahlen, urteilte ein Gericht bei Paris am Mittwoch. Eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro wurde zur Bewährung ausgesetzt. Musikproduzenten begrüßten den "exemplarischen Charakter" dieses Urteils, Verbrauchergesellschaften verlangten Straffreiheit für Musikpiraten.
Der 28-Jährige hatte die Musikstücke nicht nur persönlich genutzt, was legal ist, sondern sie auch im Internet anderen zur Verfügung gestellt, was verboten ist. Das Urteil fiel allerdings milder aus als nach dem Gesetz vorgesehen: für "Fälschung" drohten im drei Jahre Haft und 300.000 Euro Geldstrafe. Der Amateur-Musiker war im August 2004 nach mehrmonatiger Überwachung festgenommen worden. (apa)
