Montag, 31. Jänner 2005

Wende in Diskussion um Getränkesteuer- rückzahlung: Es geht um "nur" 600 Mio. Euro

  • Zahl von 1,2 Mrd. Euro Rückzahlung weit übertrieben
  • PLUS: Streit mit Gastronomie wegen Trinkgeld-Steuer

Im jahrzehntelangen Getränkesteuer-Streit zwischen Gemeinden und Wirtschaft beläuft sich die Summe, die die Kommunen bzw. der Staat in die Hand müssen, auf schlimmstenfalls 600 Mio. Euro. Mit dieser Einschätzung zitiert das ORF-Mittagsjournal am Montag Finanzstaatssekretär Alfred Finz (V). Bisher war von einer Rückzahlungssumme von bis zu 1,2 Mrd. Euro ausgegangen worden.

Sollte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in einem laufenden Prüfungsverfahren zu einem für die öffentliche Hand günstigen Bescheid gelangen, könnten sich die Rückzahlungen an Wirte und Handelsbetriebe sogar auf "nur" rund 200 Mio. Euro belaufen.

Das Verfahren des VwGH betrifft eine Beweisführung, mit der die Stadt Linz an einem Modellfall belegen möchte, dass ein Betrieb die Getränkesteuer an die Endkonsumenten überwälzt hat. Ein solcher detaillierter Nachweis der "Bereicherung" durch die Wirte ist notwendig, wenn die Gemeinden die Rückzahlung der zu Unrecht kassierten Getränkesteuer vermeiden wollen. Der VwGH hatte im vergangenen Dezember einen vom Finanzministerium entwickelten Beweis-Leitfaden als unzureichend abgelehnt.

Der Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die Getränkesteuer auf alkoholische Getränke bereits im März 2000 als nicht-EU-konform aufgehoben, die Frage der Rückzahlung an die Wirte und den Lebensmittelhandel aber dem VwGH überlassen. Die Gemeinden müssen demnach die zwischen 1995 und 2000 unrechtmäßig eingehobene Steuer zurückzahlen, außer sie weisen den Wirten nach, dass diese die Steuer über höhere Preise auf die Endkonsumenten überwälzt haben. Kann diese wirtschaftliche Überwälzung nicht bewiesen werden, muss der volle Betrag rückerstattet werden. Die Beweislast liegt dabei aber bei den Gemeinden. Die Betriebe hingegen müssen den Gemeinden Zugang zu ihren betrieblichen Unterlagen gewähren.

"Wenn das Erkenntnis (des VwGH, Anm.) hält, ist das ein Hinweis, wie wir die nächsten Verfahren abwickeln können", so Finz im ORF-Radio. Sollte das Linzer Modell halten, soll es von den betroffenen Gemeinden bundesweit übernommen werden. Nach einer Vereinbarung im letzten Finanzausgleich haftet der Bund für die Getränkesteuer-Rückzahlungen der Gemeinden an die Wirtschaft, heißt es in dem Betrag.
(apa)

31.1.2005 13:53