Donnerstag, 3. Februar 2005

Österreich verurteilt: Homosexueller bekommt 17.500 Euro Entschädigung!

  • Wegen Diskriminierung durch abgeschafften Paragraphen 2009

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat Österreich erneut wegen des mittlerweile abgeschafften "Homosexuellen"-Paragraphen 209 im Strafgesetzbuch verurteilt. Ein in Wien lebender österreichischer Staatsbürger klagte die Republik erfolgreich auf 17.500 Euro Entschädigung, weil er wegen homosexueller Kontakte mit Jugendlichen in Österreich verurteilt worden war, teilte der Gerichtshof am Donnerstag in einer Presseerklärung mit.

Der Mann war auf drei Monate Haft mit Bewährung verurteilt worden. Er klagte darauf vor dem Straßburger Gericht auf Diskriminierung. Die Straßburger Richter urteilten einstimmig, dass die Europäische Menschenrechtskonvention in Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) und 8 (Recht auf Schutz des Privatlebens) durch die Verurteilung in Österreich verletzt wurde.

Der Paragraf 209 hatte für gleichgeschlechtliche Beziehungen unter Männern ein Schutzalter von 18 Jahren vorgesehen, unter Frauen eines von 14 Jahre. Nach Kritik des Verfassungsgerichtshofs wurde er 2002 aufgehoben und durch eine neue Bestimmung ersetzt. Paragraf 207 b regelt den "Missbrauch von Jugendlichen" und beinhaltet geschlechts- und beziehungsneutrale Strafbestimmungen mit zwei Altersgrenzen - 16 und 18 Jahre. (apa)

3.2.2005 18:07