Mittwoch, 2. Februar 2005

Neues Asylgesetz lässt weiter auf sich warten: Entwurf erst Ende Februar fertig

  • Auch Prokop hat Probleme mit Verfassungskonformität
  • Verschärfung gegenpber Strasser-Entwurf nicht geplant

Das neue Asylgesetz lässt weiter auf sich warten. Aus Verhandlungskreisen verlautete zuletzt, dass der Begutachtungsentwurf Ende Februar und damit schlussendlich genau einen Monat später als geplant vorgelegt wird. Der Grund: Einerseits sind sich die Koalitionsparteien noch uneinig, andererseits hat die verfassungsrechtliche Überprüfung eines Vorentwurfs einige Probleme ergeben.

So ist aller Wahrscheinlichkeit nach die geplante Gebietsbeschränkung (=Bewegungseinschränkung) verfassungswidrig. Auch die ursprünglich vorgesehene Sicherungshaft fällt vermutlich weg.

Allzu große Verschärfungen dürften bei der Novelle also nicht bevorstehen, umso mehr, als es bei Innenministerin Liese Prokop (V) (im Gegensatz zu ihrem Vorgänger Ernst Strasser/V) als unwahrscheinlich gilt, dass sie einfach einmal ausprobiert, ob das Gesetz beim VfGH hält.

Verfahren sollen schneller werden
Ansetzen will das Innenministerium bei der Beschleunigung der Verfahren, wobei die Ressortchefin hier schon angedeutet hat, dass eine zumindest temporäre Aufstockung des Personalstands bei der Berufungsinstanz (UBAS) unvermeidlich sein dürfte. Vom Tisch ist mittlerweile das Strasser-Projekt, die Berufungsmöglichkeit beim Höchstgericht (Verwaltungsgerichtshof) auszuschalten. Insgesamt strebt Prokop an, alle Verfahren bis zur Zweitinstanz innerhalb eines Jahres zu erledigen (Presse - Mittwoch-Ausgabe).

An Verschärfung wahrscheinlich ist, dass die Mitwirkungspflichten strenger gestaltet werden. Im Vorentwurf ist vorgesehen, dass Beugehaft dann verhängt werden kann, wenn sich der Asylwerber dem Verfahren zu entziehen versucht hat oder das "auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist". Am Beginn des Sanktionenkatalogs stünden Geldstrafen (maximal 726 Euro).

Dass der Vorentwurf aber eben nur ein Vorentwurf ist, zeigt sich am Beispiel Gebietsbeschränkung. Dieser Passus hätte vorgesehen, dass sich die Asylwerber nur innerhalb eines Bundeslands bewegen dürfen. Das widerspricht aber nach informellen Angaben der Verfassung und dürfte deshalb fallen.

FPÖ mit kaum durchsetzbaren Forderungen
Aus dem selben Grund keine echte Chance auf Verwirklichung hat das freiheitliche Begehr nach einer Deutschkurspflicht für erfolgreiche Asylwerber. Dies widerspräche der Genfer Flüchtlingskonvention, argumentieren Juristen und sei deshalb weder im Asylgesetz noch im ebenfalls neu geplanten Fremdenrecht (inklusive Adaption des Integrationsvertrags) umsetzbar. Denn der Betroffene bekomme als Schutzsuchender den Aufenthaltstitel und könne dann ja nicht abgeschoben werden, nur weil er die deutsche Sprache nicht beherrsche.

Auf wenig Freude Prokops war jüngst der Vorschlag der Freiheitlichen gestoßen, für Asylwerber verpflichtende DNA-Tests einzuführen. In einem Zeitungs-Interview meinte sie vor kurzem: "Das ist eine typisch überzogene Forderung." Weiter in Diskussion ist, die Verfahren von straffällig gewordenen Asylwerbern vorzuziehen, um hier rascher zu einer Entscheidung zu kommen.

Wie auch immer - einig werden sollten sich die Parteien schon in Bälde. Denn bis spätestens zum Sicherheitsgipfel Ende Februar soll sowohl die Fremdengesetz-Novelle als auch das neue Asylgesetz vorliegen - wobei bei Letzerem auch noch ein formaler Streitpunkt in der Koalition dazukommt. Während die ÖVP das Gesetz neu schreiben will, wie das vom VfGH indirekt angeregt worden war, plädieren die Freiheitlichen wie auch so manche NGO dafür, das bestehende Gesetz nur zu novellieren.
(apa)

2.2.2005 08:53