Freispruch im Vergewaltigungsprozess im Lager Traiskirchen: Wachmann unschuldig
- Richterin: "Anklagevorwurf nicht zweifelsfrei sicher"
- 47-Jähriger stand in Wiener Neustadt vor Gericht
Es waren zwei völlig unterschiedliche Versionen eines Vorfalls, der das Landesgericht Wiener Neustadt schlussendlich zu einem Freispruch des Angeklagten zwangen: Der 47-jährige ehemalige Wachbeamte P. soll im Jänner 2004 eine 36-jährige Asylwerberin aus Kamerun vergewaltigt haben. Der Mann bestritt jedoch die Tat vehement und gab an, dass es zu freiwilligem Geschlechtverkehr gekommen sei.
P. soll ein vorbildlicher Kollege gewesen sein, Beanstandungen gab es praktisch nicht. Doch dann schlitterte der 47-Jährige in Beziehungs- und daraus resultierend in Alkoholprobleme. Er begann sich mit der 36-jährigen K. aus Kamerun zu treffen. Zwei Kellnerinnen haben die beiden mehrere Male in einem Cafe in Traiskirchen beobachtet, wie sie sich geküsst haben.
Noch bevor die Frau Anzeige bei der Gendarmerie erstattete, wurde P. von seinem Dienstgeber gekündigt. Denn unabhängig von den Vergewaltigungsvorwürfen ist dem Wachpersonal der sexuelle Kontakt zu Lagerbewohnern streng untersagt. P. und K. trafen sich trotzdem. Das Verhalten der beiden im Kaffeehaus missfiel den Kellnerinnen: "Die haben geschmust, das ist fürs Geschäft nicht gut. Die Leute stoßen sich daran, wenn Schwarzafrikaner bei uns sind." Deshalb wurde den beiden der weitere Aufenthalt im Lokal verboten.
Die 36-jährige K. wartete zu diesem Zeitpunkt auf den Abschluss ihres Asylverfahrens. Deshalb habe sie auch die Anweisung von P. befolgt, als er ihr am Abend des 15. Jänner 2004 sagte, sie solle mitkommen. "Ich habe gedacht, dass man Asylwerber eben so behandelt", so die Frau. Außerdem habe sie Angst vor Konsequenzen gehabt, wenn sie nicht folge.
Wachmann: "Das ist alles freiwillig passiert"
Detailgenau schilderte K. den Vorgang der Vergewaltigung in einem abgesperrten Zimmer. "Ich dachte, wenn ich schreie, wird er mir weh tun", gab die Afrikanerin zu Protokoll. "Alles gelogen, stimmt überhaupt nicht", schüttelte P. bei der Verhandlung immer wieder den Kopf. Mit Gewalt habe der Wachmann der Asylwerberin die Unterwäsche ausgezogen, sie dabei festgehalten. "Das ist alles freiwillig passiert", beteuerte der Angeklagte.
"Es ist die Geschichte einer Frau, die die Unwahrheit sagt", forderte der Verteidiger bei seinem lautstarken Schlussplädoyer. Der Beschuldigte sei "ein armer Teufel". Das vermeintliche Opfer habe zudem bestritten, je mit dem Mann in besagtem Kaffeehaus gewesen zu sein. "Noch dazu ist sie in Kamerun der Prostitution nachgegangen." Richterin Ingeborg Kristen: "So lange solche Zweifel vorliegen, kann das Urteil nicht anders lauten als Freispruch." (apa)
