NEWS: Justizministerium gegen Hans-Peter Martin - 71.000 Euro erschlichen?
- Missbräuchliche Verwendung von Sekretariatszulagen
- Martin bestreitet jedes gesetzwidrige Handeln energisch
Das Justizministerium bewilligte in der Vorwoche die Eröffnung des Strafverfahrens zur Aktenzahl 51 St89/04 gegen den Europaparlamentarier Hans-Peter Martin. Der war am 15.12.2004 vom Anti-Betrugsbüro OLAF der EU-Kommission wegen Betrugsverdachtes in zwei Fällen angezeigt worden. Es geht dabei um die angeblich missbräuchliche Verwendung von Sekretariatszulagen von 71.000 Euro in den Jahren 2001 und 2004.
Da die parlamentarische Immunität Martins die Einleitung eines Strafverfahrens untersagt, wird das Verfahren vorerst gegen nicht immune ehemalige Martin-Mitarbeiter eröffnet. Danach soll ein Auslieferungsantrag ans EU-Parlament gestellt werden.
Martin bestreitet jedes gesetzwidrige Handeln energisch.
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