Diskussion um Sonntags-Öffnung: GPA klagt Spar wegen unlauteren Wettbewerbs
- "Beweise in Form von Kassenbons" wurden gesammelt
In der Diskussion um die Sonntagsöffnung des Spar-Marktes am Linzer Hauptbahnhof hat die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs gegen die Handelskette eingereicht. Nach zahlreichen Anzeigen sei man es "nun leid", auf eine Entscheidung der Behörden zu warten, erklärte die GPA Oberösterreich in einer Presseaussendung Freitagvormittag.
Sonntag für Sonntag seien "Beweise in Form von Kassenbons" gesammelt worden, auf denen ersichtlich sei, dass das Geschäft am Bahnhof geöffnet gewesen und Artikel verkauft worden seien, die nicht dem Reisezweck dienen würden. Von Katzenstreu über Tiefkühl-Fischstäbchen bis hin zu Knoblauchpressen seien "die abenteuerlichsten Dinge als Reiseproviant" erhältlich gewesen, so die Gewerkschaft.
Auf "zahlreiche Warnungen" nicht reagiert
Man habe einen Rechtsanwalt mit der Einbringung der Klage für jeden einzelnen verkaufsoffenen Sonntag beauftragt. Spar werde sich nun vor Gericht verantworten müssen, nachdem den "zahlreichen Warnungen" seitens der Gewerkschaft keinerlei Beachtung geschenkt worden sei. Die Geschäftsleitung habe Zeit genug gehabt, entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um einen gesetzeskonformen Zustand herzustellen, betonte die GPA.
Spar war in der Diskussion um die Öffnung der Bahnhofsfiliale zuletzt um einen Kompromiss bemüht. Wie aus dem Unternehmen verlautete, sei man bereit, bis zum Ende eines bereits eingeleiteten Strafverfahrens an Sonntagen nur mehr auf 80 statt auf rund 600 Quadratmetern aufzusperren.
Spar seit 5. Dezember 2004 am Linzer Hauptbahnhof
Die Handelskette hatte am 5. Dezember vergangenen Jahres unter Protest das Geschäft erstmals an einem Sonntag geöffnet. Jakob Leitner, Oberösterreich-Chef von Spar, reagierte auf Kritik stets gelassen: Man sei im Recht. Wenn das Geschäft an sieben Tagen in der Woche von 6.00 bis 21.00 Uhr aufsperre, widerspreche das nicht dem neuen Öffnungszeitengesetz, das nur maximal 80 Quadratmeter großen Geschäften das Aufsperren am Sonntag erlaubt. Man habe bereits vor dem 1. August 2003, als das Gesetz in Kraft trat, die Mietverträge unterschrieben und alle Bescheide eingeholt, so Leitner.
Im Jänner wurde schließlich ein Strafverfahren eröffnet. Laut Bezirksverwaltungsamt des Magistrates Linz sei die zulässige Sonntags-Verkaufsfläche mit einer Gesamtfläche von 558 Quadratmetern wesentlich überschritten worden. Eine Übertretung liege zudem bei der wöchentlichen Offenhaltezeit von erlaubten 66 Stunden vor.
(apa)
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