Dienstag, 25. Jänner 2005

Auf Gallus-Pleite folgt gerichtliches Nachspiel: War der Konkurs absichtlich?

  • Staatsanwaltschaft prüft: Klage auf Rückgabe der Marke
  • Werk wird mit 31. Jänner geschlossen, 180 ohne Job

Die Pleite der Wolfsberger Schuhfabrik Gallus hat ein gerichtliches Nachspiel. Zum einen wurde angekündigt, den belgischen Eigentümer Gerard van Spaendonck auf die Rückgabe der Marke "Gallus" zu klagen. Zum anderen ermittelt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt in der Causa.

Wie Masseverwalter Gerhard Brandl bei der Betriebsversammlung am Montagnachmittag in Wolfsberg erklärte, wäre eine Rettung des Unternehmens ohne weiteres möglich gewesen. Man habe bereits mit einem oberösterreichischen Interessenten einen Vorvertrag abgeschlossen, dieser hätte 2,7 Millionen Euro bezahlt und 90 Arbeitsplätze garantiert. Brandl: "Weil Van Spaendonck die Marke nicht hergegeben hat, ist der Verkauf geplatzt." Bei dem Interessenten handelt es sich um den Schuherzeuger Hartjes, der mit 100 Mitarbeitern rund elf Millionen Euro Umsatz erwirtschaftet.

Die Markenrechte waren erst im Juni vergangenen Jahres von der Schuhfabrik auf Van Spaendonck übergegangen. Der Belgier hatte eine Garantieerklärung für einen Bankkredit in der Höhe von 800.000 Euro abgegeben und dafür die Rechte verpfändet. Gegen diese Übertragung der Markenrechte gibt es eine sechsmonatige Einspruchsfrist. Nur wenige Tage nach deren Ablauf ging Gallus in Konkurs. Ob dabei alles mit rechten Dingen zugegangen ist, wird nun von der Staatsanwaltschaft geprüft.

Hartjes und das Land Kärnten versuchten bis zum Schluss, Van Spaendonck zum Verkauf der Marke zu bewegen. Je 400.000 Euro wollten beide aufbringen, um dem Belgier die seit 1880 bestehende Marke Gallus doch noch zu entlocken. Dessen Anwalt Franz Großmann begründete die Ablehnung seines Mandanten mit der Globalisierung. Das Kapital gehe dorthin, wo am billigsten produziert werden könne. Dem Vernehmen nach will Van Spaendonck in Rumänien eine neue Produktion aufziehen.
(apa/red)

25.1.2005 14:41