Urteil mit Folgen? Deutsches Verfassungs- gericht kippt das Studiengebühren-Verbot
- Nach Klage von sechs CDU/CSU-regierten Ländern
Die österreichischen Universitäten könnten für deutsche Studenten demnächst noch attraktiver werden. Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch das vor zweieinhalb Jahren eingeführte Studiengebühren-Verbot auf Grund einer Klage von sechs CDU/CSU-regierten Bundesländern aufgehoben.
Fünf dieser Länder - Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen und das Saarland - haben bereits angekündigt, möglichst bald Gebühren in der Höhe von etwa 500 Euro pro Semester einzuheben. SPD-regierte Bundesländer wollen hingegen - zumindest innerhalb einer gewissen Zeitspanne - weiter ein gebührenfreies Erststudium garantieren.
Hochschulpolitik ist in Deutschland - anders als in Österreich - eine Sache der Bundesländer. Nach Auffassung der Verfassungsrichter hat der Bund mit dem Gebühren-Verbot seine Kompetenzen überschritten. Nach dem Grundgesetz komme ein solches nur in Betracht, wenn Studiengebühren die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in einzelnen Bundesländern beeinträchtige. Dafür gebe es aber keine hinreichenden Anhaltspunkte, hieß es in der Begründung.
Die deutsche Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) warnte die Unionsländer nach dem Urteil vor der Einführung von Studiengebühren "im Schnellverfahren". Zuvor müssten wenigstens "Mindeststandards für die soziale Ausgestaltung" sichergestellt werden.
Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) sagte in München, das Bundesverfassungsgericht habe die Zuständigkeit der Länder für die Bildung klar bestätigt. Das zusätzliche Geld ermögliche "mehr akademische Spitzenausbildung in Deutschland". Gleichzeitig kündigte er an, die Gebühren sozial ausgewogen zu gestalten. Die Entscheidung für ein Studium werde nicht vom Geldbeutel, sondern von Begabung und Leistung abhängen. Nach Aussagen der Wissenschaftsminister sollen die Studiengebühren nicht - wie anfangs in Österreich - dem Finanzminister zufließen, sondern sofort den Universitäten.
Die Kosten für ein Studium werden damit künftig in Österreich (wo derzeit 363,36 Euro pro Semester zu bezahlen sind, Anm.) etwas günstiger als in Süddeutschland sein. Erst in der vergangenen Woche hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die österreichischen Zugangsbestimmungen für Studenten aus anderen EU-Staaten als diskriminierend bezeichnet und eine Aufhebung gefordert - der EuGH entscheidet bereits in den kommenden Monaten darüber.
Die Rektoren befürchten daher einen Ansturm studierwilliger Deutscher vor allem in der Medizin: Auf Grund der zu erwartenden Gebühreneinführung in den südlichen deutschen Bundesländern könnte Österreich als Studienland damit noch attraktiver werden.
(apa)
