Dienstag, 18. Jänner 2005

Zu wenig Arbeit bei der Bahn: ÖVP will
ÖBB-Mitarbeiter an Dritte überlassen

  • Unkündbare Mitarbeiter in anderen Firmen beschäftigt
  • Lockerung des Kündigungsschutzes bei Weigerung

Die ÖVP beabsichtigt durch eine Gesetzesänderung im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz ,die Möglichkeit zur Überlassung der ÖBB-Mitarbeiter an Dritte zu schaffen. Damit sollen unkündbare ÖBB- Mitarbeiter dann in anderen Firmen beschäftigt werden können, wenn die ÖBB für sie keine Arbeit mehr haben.

"Obwohl es dabei zu keiner Schlechterstellung der Betroffenen kommt, ist dies derzeit nur mit deren Zustimmung möglich. Das muss geändert werden", fordert Verkehrstaatssekretär Kukacka am Dienstag. An einer Lockerung der Kündigungsbestimmungen führe kein Weg vorbei: "Denn wenn im Rahmen des gesamten ÖBB-Konzerns für den Bediensteten keine Beschäftigung gefunden werden kann und der Bedienstete nicht bereit ist, im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung einer Beschäftigung bei Dritten unter Beibehaltung gleicher finanzieller und sozialer Bedingungen zuzustimmen, muss es eine Lockerung der Kündigungsbestimmungen geben", so Kukacka.

Dies sei dann mit einfachgesetzlichen Regelungen möglich, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt und der Eingriff wirtschaftlich zugemutet werden kann, sowie die Grundlage des Vertrauensschutzes erfolgt. Diese Grundsätze werde die ÖVP auch beachten. Es würde aber eine sachlich nicht zu rechtfertigende Bevorzugung der ÖBB- Mitarbeiter bedeuten, wenn in die ÖBB Arbeitsverträge, für deren finanzielle Effekte wesentlich der Steuerzahler aufkommen muss, überhaupt nicht eingegriffen werden könnte, so Kukacka.

Kukacka fordert die SPÖ auf, nicht als Bewahrer eines unhaltbaren Status Quo zu agieren, sondern konstruktiv an der Reform mitzuarbeiten, anstatt "Realitätsverweigerung" zu betreiben. Die Regierung sei jedenfalls zu weiteren Gesprächen bereit.(apa)

18.1.2005 17:37