Montag, 17. Jänner 2005

Hochwasser war "Naturkatastrophe": Straf-verfahren gegen Ennskraftwerke eingestellt

  • Vorwurf: Schleusen wurden zu spät geöffnet
  • Gutachten eines Sachverständigen entlastend

Das nach dem Jahrhunderthochwasser am 12. August 2002 gegen die Ennskraftwerke und gegen für die Alarmierung der Bevölkerung zuständige Mitarbeiter des Magistrates Steyr geführte Strafverfahren ist von der zuständigen Staatsanwaltschaft Steyr eingestellt worden. Das teilten deren Leiterin Brigitte Loderbauer und der den Fall bearbeitende Erste Staatsanwalt Guido Mairunteregg in einer Pressekonferenz am Montag in Steyr mit. Ausschlaggebend war das Gutachten eines Sachverständigen.

Der für die Staatsanwaltschaft unübliche Weg einer Pressekonferenz war gewählt worden, um damit die vielen Betroffenen des Hochwassers über den Ausgang der gerichtlichen Schritte zu informieren. Kurz nach der Jahrhundertflut im Jahr 2002 war Kritik laut geworden, die Ennskraftwerke hätten auf das Hochwasser nicht, schlecht oder verfehlt reagiert und hätten beispielsweise die Schleusen nicht zum richtigen Zeitpunkt geöffnet, hätten sich nicht an die Vorschriften gehalten, oder hätten das Hochwasser dazu benützt, die Stauräume von Schlamm zu reinigen. Außerdem war der Vorwurf gegen das Bezirksverwaltungsamt erhoben worden, es gebe ein verfehltes Warnsystem.

Das rund 1.000 umfassende Gutachten des Sachverständigen Günther Reichel von der Linzer Firma "Scietec" ergab jedoch keine Hinweise auf Verfehlungen, die strafrechtlich zu verfolgen wären. Mairunteregg fasste die Ergebnisse zusammen mit: "Wir können nicht umhin: Es war eine Naturkatastrophe."

Widersprüchliche Daten von Pegelständen - die von den Ennskraftwerken zur Verfügung gestellt worden waren und diese belasteten - stellten sich bei näherer Untersuchung durch den Gutachter als fehlerhafte Daten heraus, weil sie in Grenzbereichen gemessen worden waren, zudem waren einzelne Pegelmess-Stände vom Hochwasser weggerissen worden. Das Gutachten ergab zudem, dass die Betriebsvorschriften im wesentlichen eingehalten worden waren, Abweichungen seien technisch nicht zu vermeiden gewesen. Von den Vorschriften spontan abzuweichen wäre nicht zu verantworten und anzuraten gewesen. Allerdings zeigte das Gutachten auch auf, dass eine Änderung der Vorschriften in der Zukunft Vorteile bringen könnte. Das Öffnen der Wehranlagen sei nicht zu vermeiden gewesen, auch zeitlich nicht zu beeinflussen gewesen, ebenso die Ausschwemmung von Schlamm.

Allerdings seien die Niederschläge erheblich unterschätzt worden. Sie seien im Einzugsgebiet der Flüsse Enns und Steyr sieben Mal so stark ausgefallen als vorausgesagt. Die Niederschlags-Prognosen seien somit bei allen Maßnahmen der größte Unsicherheitsfaktor. Diese würden jedoch auf international gebräuchlichen Methoden beruhen und könnten derzeit nicht verbessert werden.

Allerdings - so das Gutachten - wäre das Hochwasser auch bei besseren Prognosen nicht zu verhindern gewesen. Lediglich die Warnungen könnten verbessert werden. Die Erkenntnisse des Gutachtens sollen auch anderen Institutionen zur Verfügung gestellt werden, um Verbesserungen für die Zukunft vorzunehmen.(apa)

17.1.2005 18:13