Montag, 17. Jänner 2005

Wegen der Sonntagsöffnung in Linz: Strafverfahren gegen Spar wurde eröffnet

  • Noch Unklarheit um Zuständigkeit der Behörden

Das Strafverfahren gegen die Handelskette Spar wegen der Sonntagsöffnung ihres Marktes im Linzer Hauptbahnhof wird eröffnet. Das bestätigte die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land. Sie prüft aber auch weiterhin die Abtretung an den Magistrat Salzburg.

Der Magistrat Linz - hier befindet sich das Geschäft - war der Ansicht gewesen, dass die Öffnung rechtswidrig gewesen sei. Er trat aber mit dem Argument, die Oberösterreich-Zentrale von Spar befinde sich in Marchtrenk, das Verfahren an die zuständige Bezirkshauptmannschaft Wels-Land ab. Diese leitete nun das Verfahren ein.

Für den Sachbearbeiter der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land besteht der Verdacht, dass mehrere rechtswidrige Fakten vorliegen, unter anderem ein Verstoß gegen das Verbot, am Sonntag offen zu halten sowie gegen die wöchentlichen Gesamtöffnungszeiten. Die Höchststrafen pro Faktum betragen jeweils 1.090 Euro.

Abtretung des Verfahrens von Wels an Salzburg möglich
Noch in Schwebe sei eine Abtretung des Verfahrens an Salzburg. Dort befinde sich der Sitz der Konzernleitung von Spar. Es sei nun zu prüfen, ob die Weisung zum Aufsperren von dort komme oder ob die Verantwortung allein bei der Landeszentrale liege. Der Sachbearbeiter rechnet damit, dass allein wegen der dabei bestehenden Fristen das Verfahren mehrere Monate in Anspruch nehmen werde; außerdem sei anzunehmen, dass der Rechtsweg beschritten werde.

Spar hatte am 5. Dezember sein Geschäft erstmals auch am Sonntag aufgesperrt und wiederholt betont, wenn es an sieben Tagen in der Woche von 6.00 bis 21.00 Uhr geöffnet sei, widerspreche das nicht dem neuen Öffnungszeitengesetz, das nur maximal 80 Quadratmeter großen Geschäften das Aufsperren am Sonntag erlaubt. Denn Spar habe bereits vor dem 1. August 2003, als das Gesetz in Kraft trat, die Mietverträge unterschrieben und alle Bescheide eingeholt. Daher wäre es ein Bruch des Vertrauensschutzes, sollte das neue Gesetz zur Anwendung kommen, stützt sich der Spar-Oberösterreich-Chef Jakob Leitner auf ein Rechtsgutachten. Ein Geschäft im Innsbrucker Bahnhof werde auf Grund der selben Rechtsgrundlage aufgesperrt, argumentiert er. (apa)

17.1.2005 13:00