Nach Nazi-Eklat im sächsichen Landtag: NPD-Verbotsantrag kaum mit Chancen
- Minister Schily will Versammlungsrecht verschärfen
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Stärkste & finanzkräftigste rechtsextreme Partei
Die rechtsextreme NPD muss auch nach dem Eklat im sächsischen Landtag bis auf weiteres nicht mit einem neuen Verbotsverfahren rechnen. Die deutsche Bundesregierung steht - wie auch SPD, Grüne, Union und FDP - einem neuen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht äußerst zurückhaltend gegenüber. Nach den Äußerungen von zwei NPD-Abgeordneten vom Freitag wird die Staatsanwaltschaft wegen verfassungsrechtlicher Hürden auch nicht auf Verdacht der Volksverhetzung ermitteln.
Der stellvertretende Regierungssprecher Hans-Hermann Langguth sagte am Montag in Berlin, angesichts der "sehr restriktiven" Haltung der Karlsruher Verfassungsrichter vor zwei Jahren müsse ein neuerliches Verfahren gegen die NPD "sehr, sehr sorgfältig geprüft" werden. Die Bundesregierung bleibe jedoch bei ihrer Einschätzung, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Organisation sei.
Schröder: Mit Abscheu zur Kenntnis genommen
Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) rief nach Langguths Worten alle Demokraten zu einer offensiven Auseinandersetzung mit der rechtsextremen Partei auf, gerade in der Woche des 60. Jahrestages der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz. Schröder und sein Kabinett hätten die Auftritte der NPD im sächsischen Landtag mit Abscheu zur Kenntnis genommen, sagte Langguth. Der Boykott der Gedenkminute für die NS-Opfer sowie die Darstellungen der NPD-Redner zeigten ihr "rechtsextremes, antisemitisches und rassistisches Gedankengut". Die NPD verharmlose auf perfide Weise den Holocaust.
Stoiber gegen neuen Anlauf
Auch der CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber sprach sich gegen einen neuen Anlauf für ein Verbot der NPD aus. Nach dem Scheitern des ersten Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht im Jahr 2003 mache ein solcher Schritt keinen Sinn, sagte Stoiber am Montag vor Beginn der CSU-Vorstandssitzung in München. Nötig sei eine tief greifende politische Diskussion. Das Verhalten der NPD im sächsischen Landtag am Freitag sei "inakzeptabel und verbrecherisch" gewesen.
Der deutsche Innenminister Otto Schily (SPD) schlägt eine Verschärfung des Versammlungsrechts vor. Für ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD sieht auch er Schily angesichts der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten hohen Hürden und der Zusammensetzung des zuständigen Verfassungsgerichts-Senats keine Chance. Strafrechtliche Möglichkeiten gegen die Partei müssten ausgeschöpft werden.
Oberstaatsanwalt: "Keine rechtliche Handhabe"
Der Dresdner Oberstaatsanwalt Andreas Feron sagte am Montag der dpa: "Wir sehen nach Prüfung keine rechtliche Handhabe für eine Strafverfolgung, da die fraglichen Äußerungen in der Landtagssitzung selbst fielen." Laut sächsischer Verfassung dürfen Abgeordnete "zu keiner Zeit" wegen einer Äußerung im Landtag gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden. Davon sind lediglich verleumderische Beleidigungen ausgenommen. Eine ähnliche Passage findet sich im Grundgesetz. Daher werde die Staatsanwaltschaft von sich aus auch nicht die Landtagsprotokolle mit den umstrittenen Äußerungen anfordern, sagte Feron.
Zwei NPD-Abgeordnete hatten sich am Freitag zu den deutschen Opfern im Zweiten Weltkrieg geäußert. Die britischen und amerikanischen Luftangriffe bezeichneten sie als "Bomben-Holocaust" und "kaltblütig geplanten industriellen Massenmord". Außerdem warfen sie deutschen Politikern "Schuldneurosen" vor, weil sie das "Geschichtsbild der Siegermächte" unkritisch übernähmen. Nach dem Eklat verlangten die Fraktionen von CDU und Grünen, die Reden des NPD-Fraktionschefs Holger Apfel und seines Kollegen Jürgen Gansel auf den Tatbestand der Volksverhetzung hin zu untersuchen.
Im März 2003 war ein Verbotsantrag von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat in Karlsruhe gescheitert, nachdem mehrere NPD- Funktionäre als V-Männer des Verfassungsschutzes entlarvt worden waren. (apa)
