Freitag, 21. Jänner 2005

Prozessbeginn gegen Schweizer Pfleger: Angeklagter soll 24 Senioren getötet haben

  • Keinen Ausweg aus der Überforderung gefunden
  • Urteil frühestens für den 2. Februar erwartet

Ein ehemaliger Pfleger, der der Tötung von 24 alten Menschen angeklagt ist, hat sich am Freitag vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten müssen. Sein genaues Tatmotiv blieb unklar. Fest steht, dass er massiv überfordert war.

Der Staatsanwalt forderte 17 Jahre Zuchthaus. Der Angeklagte habe zwischen 1995 und 2001 als Pfleger in den Kantonen Obwalden, Schwyz und Luzern 24 Betagte erstickt oder vergiftet. Fünf der Tötungen seien Morde gewesen. Dazu kämen drei Tötungsversuche. Nach Ansicht des Pflichtverteidigers ist der heute 36-jährige Mann nur für 22 vorsätzliche Tötungen und einen Tötungsversuch zu verurteilen. In keinem Fall habe es sich um Mord gehandelt.

Das Urteil wird frühestens am 2. Februar bekannt gegeben. Das Gericht tagte aus Platzgründen nicht in Luzern, sondern in Emmenbrücke. Rund 250 Personen wohnten der von einem großen Sicherheitsaufgebot begleiteten fünfstündigen Verhandlung bei.

Der geständige Angeklagte machte einen gefassten und reuigen Eindruck. Er entschuldigte sich und sagte, er wolle die Zeit im Gefängnis nutzen, um mit sich ins Reine zu kommen. Über sein Motiv konnte der Mann keine Auskunft geben. Er gab an, ihm habe die Langzeitpflege nie gefallen. Sie sei ihm wie ein "Wartesaal" vorgekommen. Er fühlte sich auch unter Druck, seinem Stiefvater einen beruflichen Erfolg vorweisen zu können.

Der Staatsanwalt sprach von einem "Wust von Motiven". Für ihn steht nicht Mitleid mit den Patienten, sondern Selbstmitleid als Beweggrund im Zentrum. Der Angeklagte habe mit seiner Überforderung nicht umgehen können. In fünf Fällen wirft der Staatsanwalt dem Angeklagten vor, sich von für ihn lästigen Patienten regelrecht entledigt zu haben. Bei diesen Tötungen plädierte er auf Mord. Trotzdem sieht der Staatsanwalt von der Höchststrafe lebenslänglich ab. Er honorierte damit, dass der Angeklagte zu Geständnissen bereit war und von sich aus Tötungen aufdeckte.

Der Angeklagte habe sich zwar angemaßt, über Leben und Tod zu entscheiden, aber es sei nie Mord gewesen, sagte der Verteidiger. Er habe das Leiden der Opfer verkürzen wollen, aber keine besondere Skrupellosigkeit oder Gefühlskälte gezeigt. (apa)

21.1.2005 15:30