Montag, 17. Jänner 2005

Hilfsmaßnahme: Über 300 Anwälte bieten unentgeltlich erste Rechtsauskünfte

  • Für erste Gespräche keine Honorarnoten verlangt
  • Finanzministerium richtete eine Telefon-Hotline ein

Im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe in Süd- und Südostasien hat nun auch der Österreichische Rechtsanwaltskammertag eine Hilfsmaßnahme gesetzt: Unmittelbar betroffene, mittlerweile zurückgekehrte Österreicher oder Angehörige mit offenen Rechtsfragen können unentgeltlich erste anwaltliche Auskünfte einholen. Dafür stehen bundesweit über 300 Rechtsanwälte zur Verfügung.

Allein in Wien haben sich 65 Anwälte aus teilweise sehr prominenten Kanzleien bereit erklärt, für ein erstes Gespräch keine Honorarnote zu legen. Die Liste mit den Adressen und Telefonnummern der hilfsbereiten Juristen ist unter www.oerak.at abrufbar.

Finanzministerium richtete Telefon-Hotline ein
Für Betroffene der Flutkatastrophe in Asien und deren Angehörige hat das Finanzministerium eine Hotline eingerichtet. An Werktagen kann man sich zwischen 8.00 und 17.00 Uhr unter der Telefonnummer 0800-202-730 kostenfrei aus ganz Österreich über finanzielle Fragen in Zusammenhang mit dem Tsunami informieren.

Fragen werden unter anderem zum so genannten Flutkatastrophenerlass vom 12. Jänner 2005 beantwortet, mit dem einige steuerliche Sonderbestimmungen geregelt werden. Dabei geht es zum Beispiel um die gebührenfreie Ausstellung von Ersatzdokumenten, die Absetzung von werbewirksamen Firmenspenden oder die Befreiung von der Schenkungssteuer, wenn Spenden an die Überlebenden der Flut oder an ihre Familien ausbezahlt werden. (apa)

17.1.2005 10:55