Donnerstag, 20. Jänner 2005

Die Gesundheit geht vor: Kompromiss
bei Chefarztpflicht-Regelung gefunden

  • Ärzte brauchen künftig zur Dokumentation kein Formular
  • Kritisierte Heilmittelverzeichnis wird neu aufgelegt

Ärztekammer und der Hauptverband der Sozialversicherungsträger haben sich auf Änderungen bei der seit 1. Jänner 2005 gültigen Neuregelung der Chefarztpflicht geeinigt. Die Ärzte brauchen künftig zur Dokumentation der chefarztpflichtigen Medikamente kein eigenes Formular mehr ausfüllen, sie erfolgt in der (bereits vorhandenen) Patientenkartei des Arztes.

Das als unübersichtlich kritisierte Heilmittelverzeichnis wird bis Juli neu aufgelegt. Die Ärzteschaft hatte ja vor allem wegen des bürokratischen Mehraufwandes geklagt. Nun zeigt sich Ärztekammer- Präsident Brettenthaler zufrieden. Die "bürokratischen Hindernisse" seien weitgehend beseitigt, sagte er. Die Dokumentation der Verschreibung wird von den Ärzten nun elektronisch oder in Papierform in der Patientenkartei durchgeführt. Der Hauptverband kontrolliert dann rund zehn Prozent der Verschreibungen im Nachhinein.

Eine Genehmigung im Vorhinein ist nur bei Medikamenten aus der so genannten "red box" (ganz neue Medikamente) und der "no box" (Medikamente, die nur in Ausnahmefällen genehmigt werden) nötig. Hier habe es eine Präzisierung gegeben, dass bei Medikamente aus der "yellow box" keine Vorabgenehmigung nötig ist.

Ob die Bewilligungen - wie zuletzt in drei Bundesländern - per Fax eingeholt werden, liege bei den Gebietskrankenkassen, meinte Brettenthaler. Es sei aber auch möglich, dass der Patient selber zum Chefarzt gehe.

Auch der Vorsitzende der Trägerkonferenz im Hauptverband, Kopf, zeigte sich zufrieden: Man habe eine im Interesse von chronisch kranken Patienten brauchbare Lösung gefunden. Und das Ergebnis stelle auch sicher, dass das Ziel der Kostendämpfung bei den Heilmitteln erreicht werde. Gesundheitsministerin Rauch-Kallat zeigte sich über den Kompromiss erfreut.

(apa/red)

20.1.2005 14:49