Donnerstag, 20. Jänner 2005

Versuchter Mord unter Gehörlosen in Wien: Prozess-Fortsetzung im Laufen

  • 1. Eingeständnisse um vorsetzliche Gewaltanwendung
  • Täter wollten sich laut Anklage für Gerüchte rächen

Im Wiener Landesgericht wurde am Donnerstag der Schwurprozess gegen zwei gehörlose fortgesetzt, denen die Anklage versuchten Mord zur Last legt. Reinhard K. (37) und Thomas S. (27) hatten am 22. Februar 2004 den 34-jährigen Martin P. in seiner Wohnung in Wien-Margareten aufgesucht und mit einem Vorschlaghammer und einem Küchenmesser lebensgefährlich verletzt. Motiv: Der Mann soll verbreitet haben, die beiden hätten ein sexuelles Verhältnis. Darauf hin wollte sich Thomas S. rächen. Sein älterer Freund ging mit.

"Ich möchte ein Geständnis im Sinn der Anklage ablegen", übersetzte der Gebärdendolmetscher Heinrich Kartas, was Thomas S. zu Beginn der heutigen Verhandlung mit Gesten, unterdrückten Lauten und für den Laien unverständlichen Bewegungen seiner Lippen ausdrückte. Zum Prozessauftakt im vergangenen November hatte der 27-Jährige noch erklärt, er habe das ebenfalls schwerhörige Opfer, das er und sein Freund in einem Gehörlosen-Klub kennen gelernt hatten, "nur hauen, vielleicht verletzen" wollen.

Nun räumte er zumindest ein, vorsätzlich mit dem Hammer zugeschlagen zu haben, nachdem man mit Martin P. noch zu Abend gegessen und "Mensch ärgere dich nicht" gespielt hatte. Als dieser zu Boden stürzte und es irgendwie schaffte, den Hammer zu verstecken, attackierte er ihn mit einem Küchenmesser. Laut Anklage hatte ihn Reinhard K. mit den Worten "Besser mit dem Messer! Weitermachen!" dazu ermuntert.

Im Unterschied zu den beiden Angeklagten ist Martin P. in der Lage, sich - wenn auch mühsam - zu artikulieren. Wie er dem Schwurgericht darlegte, hatte er zu Beginn der Attacke verzweifelt versucht, Hilfe zu holen. Er öffnete das Fenster seiner im vierten Stock gelegenen Wohnung und rief: "Hilfe! Polizei!" Passanten bemerkten ihn sogar. "Aber sie haben nur komisch geschaut", erklärte der 34-Jährige.

In Todesangst bettelte der Mann schließlich um sein Leben, indem er Thomas S. anflehte: "Bitte, töte mich nicht!" "Thomas schaut mich ganz kalt an und sticht noch ein Mal zu", schilderte er im Zeugenstand eindringlich die Szene.

Indem dieser sein eigenes Blut aufzuwischen begann und die Täter ersuchte, aus dem Badezimmer Tücher zu holen, war ihm die Flucht gelungen: Während die beiden nach Putzlappen suchten, ergriff Martin P. den Schlüssel und taumelte ins nahe gelegene Wachzimmer, wo er blutüberströmt zusammenbrach. Im Spital wurde unter anderem ein zehn Zentimeter langer Schädelbruch festgestellt.

Drei Wochen befand er sich in stationärer Behandlung, drei Monate im Krankenstand. Bis heute leidet er an Angstzuständen, Panikattacken, Depressionen und heftigen Kopfschmerzen. Er schloss sich mit einem vorläufigen Schmerzengeld von 14.140 Euro dem Verfahren an. Die Angeklagten erkannten die Summe an.

Die Verhandlung wird am Freitag mit den Schlussvorträgen fortgesetzt. Mit den Urteilen ist am Nachmittag zu rechnen.
(apa/red)

20.1.2005 14:36