Donnerstag, 20. Jänner 2005

Freier Uni-Zugang: Europäischer Gerichts-hof wirft Österreich Diskriminierung vor!

  • Aktuelles System behindert andere EU-Bürger
  • Rektoren drängen auf Diskussion über freien Zugang

Die österreichische Regelung des Hochschulzugangs für ausländische Studenten ist unter Druck geraten. In seinem Schlussantrag in einem von der EU-Kommission angestrengten Verfahren bezeichnete der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Donnerstag die österreichischen Bestimmungen als diskriminierend. Das System, wonach Ausländer eine Studienberechtigung in ihrem Heimatland nachweisen müssen, ermögliche praktisch nur österreichischen Maturanten den freien Zugang zur Universität und behindere andere EU-Bürger.

Paradoxe Konsequenz: Auf Grund des möglichen Ansturms studienwilliger EU-Bürger wackelt nun deshalb der offene Hochschulzugang auch für Österreicher - einen Numerus Clausus lehnt Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) aber ab.

Derzeit berechtigt in Österreich nur ein inländisches Matura-Zeugnis automatisch zum Studium. Personen mit einem Reifeprüfungszeugnis eines anderen Landes dürfen hier nur studieren, wenn sie im betreffenden Land einen Studienplatz hätten. Österreich habe nicht nachweisen können, dass eine Öffnung für alle EU-Bürger das finanzielle Gleichgewicht des Bildungssystems stören würde, betonte der Generalanwalt, dessen Stellungnahme das spätere Urteil der Richter in vier von fünf Fällen inhaltlich vorweg nimmt. Es gebe mittels einer Aufnahmeprüfung oder einer Mindestnote einfache Mittel, um eine übermäßige Belastung des Haushaltes zu vermeiden.

Unterschiedliche Reaktionen
Die Reaktionen in Österreich auf das Urteil waren unterschiedlich: Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) und die FPÖ sahen keinen Grund für übereilte Maßnahmen, die Opposition forderte die Regierung hingegen zum Handeln auf. So verlangt die SPÖ etwa eine Initiative für eine EU-weite Regelung zum Studienzugang. Möglich wäre es auch, von jedem Studierenden zu verlangen, dass sein Heimatland die vollen Studienkosten für ihn an Österreich bezahlt. Einig sind sich alle Parteien aber über die Ablehnung eines Numerus Clausus.

Druck machen auch die Uni-Chefs: Der Vorsitzende der Rektorenkonferenz, Georg Winckler, betonte, dass es nach einer etwaigen Verurteilung Österreichs durch den EuGH keine Gnadenfrist für die beanstandeten Bestimmungen gebe. Das bedeute, dass etwa "Numerus Clausus-Flüchtlinge aus Deutschland, die in Österreich einen Studienplatz suchen, ohne Einschränkung aufzunehmen sind". Als Konsequenz verlangt Winckler eine Diskussion über den Uni-Zugang. "Irreal" sei es zu glauben, dass man bis zum Herbst auf europäischer Ebene andere Staaten dazu bewegen könne, auch den freien Hochschulzugang einzuführen - diese Forderung erhob dafür die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH).

Die Rektoren erwarten - anders als das Bildungsministerium - vor allem einen Ansturm deutscher Studenten primär in der Medizin. Im Wintersemester 04/05 seien in Deutschland, wo es einen Numerus Clausus für dieses Fach gibt, mehr als 23.000 Bewerber abgewiesen worden. Die Medizin-Unis haben bereits reagiert: So hat die Medizinische Universität Graz ein neues Modell für eine Studieneingangsphase in der Schublade, das deutlich schärfere Bedingungen als jetzt vorsieht. Ihr Wiener Pendant wiederum will eine neue und studienspezifische Zugangsregelung am oder vor Studienbeginn, sinnhaft seien etwa fachspezifische Eignungstests vor dem Studium.

Österreich ist derzeit praktisch der einzige Staat in Europa mit komplett freiem Hochschulzugang. Alle anderen EU-Staaten sowie Island, die Schweiz, Norwegen, Bulgarien und Rumänien haben zumindest für das Medizinstudium Zulassungsbeschränkungen eingeführt. Aufnahmehürden sogar für alle Studienrichtungen gibt es in Finnland, Griechenland, Irland, Lettland, Litauen, Portugal, Spanien, Großbritannien, Zypern, Bulgarien und Rumänien. (apa/red)

20.1.2005 15:43