Nach Tsunami: Grasser bleibt bei seinem
"Nein" zu Absetzbarkeit von Privatspenden
- Finanzminister erwartet Budgetausfall bis zu 100 Mio.
- Miklautsch plant kein Tsunami-Gesetz im Justizressort
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Eine Absage erteilte Finanzminister Karl-Heinz Grasser (V) der steuerlichen Absetzbarkeit von Privatspenden. Vor dem Ministerrat am Dienstag sagte er, es wäre dadurch ein "Budgetausfall von 100 Millionen Euro" zu erwarten. Wer die Absetzbarkeit für Privatspenden fordere, müsse ihm einen "Vorschlag zur Gegenfinanzierung" unterbreiten. Justizministerin Karin Miklautsch (F) sieht in ihrem Ressort keinen Anlass für ein Tsunami-Gesetz.
"Ich verstehe, dass das eingefordert wird", sagte Grasser zur Absetzbarkeit von Privatspenden. Er wies jedoch darauf hin, dass diese Absetzbarkeit bei der Hochwasserkatastrophe in Österreich vor eineinhalb Jahren nicht gegeben war. Jetzt die Absetzbarkeit einzuführen, wäre eine Höherbewertung des Tsunami-Desasters.
Zudem müsste die Regierung bei einer Absetzbarkeit von beispielsweise 30 Prozent schlagartig sechs bis sieben Millionen Euro von bisher für die Flutopfer gespendeten 20 Millionen Euro übernehmen. Die Privatspenden würden damit schlagartig zu Spenden aus dem Bundesbudget. Eine Absetzbarkeit würde zudem nur Sinn machen, wenn man um 30 oder 40 Prozent mehr Spenden bekäme dadurch. "Alle unsere Recherchen haben ergeben, dass wir nicht um 30 oder 40 Prozent mehr Spenden bekommen würden", so der Finanzminister.
Zu seinem Urlaubsflug auf die Malediven in der Business-Class der Austrian Airlines sagte Grasser, es habe sich dabei offensichtlich "um ein Upgrading der Fluggesellschaft" gehandelt. Auf dem Rückflug habe es zudem offensichtlich freie Plätze gegeben, auch Polizisten seien Business-Class geflogen.
Grasser verwies zudem auf den früheren Bundeskanzler Franz Vranitzky (S), der rund 20 Flüge in Jets "auf Einladung von Banken" absolviert habe. Man solle also "die Kirche im Dorf lassen". Im Übrigen sei er bemüht, sowohl beruflich als auch privat Economy-Class zu fliegen, "einfach um Geld zu sparen".
Ob es nach der Katastrophe gesetzliche Änderungen in Österreich geben wird, ist noch nicht endgültig entschieden. Im Justizressort bestehe jedenfalls kein Handlungsbedarf, meinte Miklautsch. Die Justiz sei bereits "katastrophensicher". Es gebe allerdings eine Anweisung an die Gerichte, bei sozialen Härtefällen keine Gerichtsgebühren einzuheben. Vorerst ebenfalls keine Änderung wird bei es den Fristen für Todes- oder Verschollenheitserklärungen geben. Da die Ermittlungen und DNA-Analysen ohnehin noch länger dauern würden, sei eine Verkürzung der Fristen nicht notwendig. (apa/red)
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