Mittwoch, 12. Jänner 2005

12-jähriges Mädchen missbraucht: Neun Jahre Haft für berüchtigten Kinderschänder

  • War schon wegen Vergewaltigung von Kindern verurteilt
  • Junge Freundin des 45 Jahre alten Wieners machte mit

Zu neun Jahren Haft wurde am Mittwoch im Wiener Landesgericht ein notorischer Kinderschänder verurteilt. Der Schöffensenat wies Michael R. (45), der bereits zwei Vorstrafen wegen Vergewaltigung von minderjährigen Mädchen aufweist, außerdem in eine Anstalt für gefährliche Rückfalltäter ein. "Das heißt, Sie kommen erst nach einer Therapie raus, wenn ein Psychiater feststellt, dass Sie 'normalisiert' sind. Das kann sehr viel länger dauern als das über Sie verhängte Urteil besagt", erklärte Richterin Beate Matschnig.

Der Schuldspruch wegen schweren sexuellen Missbrauchs und schwerer Nötigung ist nicht rechtskräftig. Michael R., für den ein Strafrahmen von bis zu 15 Jahren zur Verfügung gestanden wäre, bat um Bedenkzeit.

Im Vorjahr waren dem 45-Jährigen vier Kinder im Alter zwischen zwölf und 15 Jahren zum Opfer gefallen. Dabei handelte es sich um Freundinnen oder Bekannte seiner 18 Jahre alten Freundin Cindy K., die ihm diese sozusagen "zuführte".

"Freundschaftlich-sexuelles Verhältnis"
Seiner Aussage nach unterhielt der Mann mit Cindy K. "ein freundschaftlich-sexuelles Verhältnis". Er beschrieb die 18-Jährige als die ideale Partnerin, die sich jeder Mann nur wünschen könne: "Ich hätte für sie mein Leben gelassen! Ich liebe sie über alles!"

Das hinderte ihn nicht daran, sich weiter an Mädchen zu vergreifen. Es begann stets damit, dass er von ihnen Nacktotos anfertigte. Den Opfern wurde eingeredet, Cindy werde von der Russen-Mafia bedroht. Sie werde erst dann in Ruhe gelassen, wenn sie aufreizende Bilder von jungen Mädchen auftreibe. Die recht einfach strukturierten Kinder glaubten das und zogen sich aus. "Sie hat mir Leid getan", erklärte eine Dreizehnjährige.

Fotos mit Handy und Sofortbildkamera
Mit zwei Opfern habe Michael R. "das volle Programm" durchgeführt, gab Cindy K. zu. "Michi hat alles gemacht mit mir", hörte sich das aus dem Mund eines betroffenen Kindes an. Dabei ließ er sich von seiner Freundin mit dem Handy oder einer Sofortbildkamera fotografieren.

Auch zwischen Cindy K. und den Opfern kam es teilweise zu Sex, was ebenfalls festgehalten wurde. Druckmittel war in einem Fall der Hund des Mannes, den ein Kind lieb gewonnen hatte: Wenn sie ihm nicht zu Willen sei, werde sie diesen nie wieder sehen, drohte der Mann.

"A Missbrauch vom Gesetz her"
"Es war a Missbrauch vom Gesetz her, aber sie hat schon wollen", bemerkte der Angeklagte zu diesem Fall. Er sei eh nicht weit gegangen: "Wenn jemand zuckt, ist das für mich ein Stop-Signal."

Cindy K. wurde als Beitragtäterin zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Gericht gestand ihr als Milderungsgrund ein Abhängigkeits- bzw. Hörigkeitsverhältnis zum Haupttäter zu. Ihre Strafe ist rechtskräftig. (apa/red)

12.1.2005 14:24