Rückschlag für Musikverband: Provider müssen Daten der User nicht hergeben
- US-Berufungsgericht bestätigt vorangegangenes Urteil
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Einen weiteren Rückschlag muss die US-amerikanische Musikindustrie einstecken. Ein Berufungsgericht in Missouri entschied, dass Internet Provider ihre Nutzer nicht namentlich bekannt geben müssen, die urheberrechtlich geschützte Musiktitel aus dem Netz herunterladen und zum Tausch anbieten. Das Gericht bestätigte damit eine vorangegangene Entscheidung des Berufungsgerichtes in Washington.
Im konkreten Fall entschied das Gericht, dass Charter Communications, einer der größten Provider des Landes, nicht für die 93 Kunden verantwortlich sei, die angeblich 100.000 Songs aus dem Internet geladen haben, berichtet das Online-Portal de.internet.com
Inzwischen ist der Musikverban RIAA dazu übergegangen, Klagen gegen "John Doe", also unbekannte Nutzer, einzureichen. Diese stützen sich auf die IP-Adresse der Nutzer. Über das Gericht muss dann der Internet Provider doch die Daten seiner Kunden heraus rücken. Dieser Prozess ist für die RIAA langwieriger und kostspieliger. (red)
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