Montag, 3. Jänner 2005

Nach Fahrerflucht: Strafbefehl gegen baden-württembergischen Minister

  • Stratthaus muss mit Geldbuße und Führerscheinentzug rechnen

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat einen Strafbefehl gegen den baden-württembergischen Finanzminister, Gerhard Stratthaus (CDU), wegen Fahrerflucht beantragt. Nach Angaben vom Montag sieht der Strafbefehl eine Geldbuße von 7.700 Euro und den Entzug des Führerscheins für sieben Monate vor.

Stratthaus wäre dadurch nicht vorbestraft, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. "Der Strafbefehl entspricht aber der normalen, in diesen Fällen beantragten Höhe", sagte sie.

Die Selbstanzeige des 62 Jahre alten Ministers zwei Tage nach dem Vorfall sei strafmildernd berücksichtigt worden, hieß es weiter. Das Amtsgericht Schwetzingen werde nun in den kommenden Wochen entscheiden, ob Strafbefehl erlassen wird. Stratthaus hatte im Oktober im nordbadischen Brühl beim Ausparken ein Auto gerammt, den Vorfall aber erst später gemeldet. Nach Bekanntwerden des Vorfalls und des möglichen Strafbefehls hatte die SPD dem Minister den Rücktritt nahe gelegt. (apa)

3.1.2005 15:51