Hartz IV mit schweren Pannen angelaufen: Arbeitsmarktreform startet schlecht in 2005
- Überweisung des Arbeitslosengeldes nicht geklappt
- Experten: Hartz IV könnte verfassungswidrig sein
Begleitet von schweren Pannen ist die deutsche Arbeitsmarktreform Hartz IV angelaufen. Bei einer großen Zahl von Arbeitslosen hatte die Überweisung des Arbeitslosengeldes II nicht rechtzeitig zum Jahresanfang geklappt. Die Betroffenen werden nach Einschätzung von Fachleuten eine direkte Auszahlung fordern.
Nach einem Gutachten des Deutschen Bundestages könnten die Hartz- IV-Gesetze verfassungswidrig sein. Wie die "Bild am Sonntag" berichtete, sieht der Wissenschaftliche Dienst des Parlamentes in den Gesetzen Klauseln, "die im Grundgesetz ausdrücklich weder bestimmt noch zugelassen sind". Falls das zuträfe, wären alle 2,66 Millionen Bescheide über das neue Arbeitslosengeld II rechtswidrig.
Zweifel gibt es dem Bericht zufolge vor allem daran, ob die Arbeitsgemeinschaften von Gemeinden und Arbeitsagenturen mit dem Grundgesetz vereinbar seien. In dem Gutachten würden diese verfassungsrechtlich "überprüfungsbedürftig" genannt. Der FDP- Arbeitsmarktexperte Dirk Niebel sagte dem Blatt: "Wir haben eine hohe Rechtsunsicherheit. Wenn die Bundesregierung das ungeprüft laufen lässt, wird das ein Ritt auf der Rasierklinge."
In mehr als 80 Städten gehen Betroffene der Arbeitsmarktreform Hartz IV am Montag auf die Straße. Das kündigte das Aktionsbündnis soziale Gerechtigkeit am Wochenende an. Unter dem Slogan "Agenturschluss" soll gegen Sozialabbau und soziale Ausgrenzung von Erwerbslosen protestiert werden. Die Demonstrationen finden größtenteils vor den örtlichen Arbeitsagenturen statt.
Die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II (ALG II) ist einer der Kernpunkte der Hartz-IV- Reform, die zu Jahresbeginn in Kraft getreten ist. Im Westen liegt der Grundbetrag bei monatlich 345 Euro, im Osten bei 331 Euro. (apa)
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