Mausarm keine Berufskrankheit: Beamter blitzte jetzt mit seiner Klage vor Gericht ab
- Trotz Operationen: Schmerzen plagten ihn jahrelang
- Er wollte die Heilkosten vom Dienstnehmer zurück
Ein Beamter des deutschen Bundesgrenzschutzes ist mit dem Versuch gescheitert, nach jahrelanger Arbeit am Computer einen "Mausarm" als Berufskrankheit anerkennen zu lassen. Das Verwaltungsgericht Koblenz lehnte in einem Urteil eine Klage des 45-Jährigen gegen seinen Dienstherren ab.
Der Betroffene war nach Angaben des Gerichts seit 1989 während der Arbeit fast ausschließlich am Computer tätig gewesen. Seit 2002 schmerzte sein rechter Arm. Drei Operationen blieben erfolglos. Die Kosten der Behandlung musste er allerdings teilweise selbst tragen. Im Mai 2004 wurde der Beamte wegen einer chronischen Gelenkentzündung in den Ruhestand versetzt.
Vor Gericht forderte er die Übernahme der gesamten Heilkosten durch den Dienstherren und legte ein Gutachten vor, wonach vor allem die Bedienung der Computermaus seine Krankheit verursacht hatte. Dennoch blieb die Klage erfolglos.
"Mausarm" untypisch
Die Richter erklärten, eine Berufskrankheit liege nur dann vor, wenn der Beamte durch seine Tätigkeit der Gefahr einer bestimmten Krankheit besonders ausgesetzt worden sei. Davon könne hier keine Rede sein. Denn ein "Mausarm" sei nicht typisch für Computerbenutzer. Zudem gebe es im gesamten Bereich des Grenzschutzpräsidiums Koblenz mit 7.500 Beschäftigten keinen vergleichbaren Fall. (apa/red)
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