Sparer-Selbstbehalt vorerst gescheitert: Im Ministerrat "momentan keine Einigung"
- Neuer Anlauf zu neuem Bankwesengesetz im Jahr 2005
- Entwurf sieht vor, dass die Haftung des Staates fällt
Das geplante neue Bankwesengesetz (BWG) wird am Dienstag nicht im Ministerrat beschlossen werden. Finanzstaatssekretär Finz erklärte am Dienstag vor der Regierungssitzung: "Ich sehe momentan keine Einigung." Er rechne mit einer Verschiebung und einem neuen Anlauf im neuen Jahr. Das bestätigte auch Justizministerin Miklautsch.
Wichtigster Punkt des neuen Bankwesengesetzes ist die Neuregelung der Einlagensicherung für Sparer. Diese garantiert derzeit im Falle einer Bankpleite die 100-prozentige Rückerstattung von Guthaben bis zu 20.000 Euro. Diese Grenze sollte nach den Plänen der ÖVP auf 30.000 Euro ansteigen, im Gegenzug sollte allerdings ein zehnprozentiger Selbstbehalt eingezogen werden. Von diesem Selbstbehalt ausgenommen sollte ein Sockelbetrag von 7.000 Euro sein.
Keine Haftung des Staates mehr
Weiters sieht der Entwurf für das neue Bankwesengesetz vor, dass es künftig bei Vorliegen einer leichten Fahrlässigkeit der Finanzmarktaufsicht (FMA) keine Haftung des Staates mehr geben soll und schließlich soll auch die Aufnahme von Fremdwährungskrediten erschwert werden.
Kritk von Miklautsch und Haupt
Miklautsch machte vor dem Ministerrat klar, dass sie nicht nur die Einschränkung der Staatshaftung für die Finanzmarktaufsicht ablehne, sondern auch, den geplanten Selbstbehalt bei der Einlagensicherung. Dadurch würden kleine Sparer benachteiligt, meinte Miklautsch.
Sozialminister Haupt hatte bereits im Vorfeld klargemacht, dass ihn neben der Einführung des Selbstbehaltes auch die erschwerte Aufnahme von Fremdwährungskrediten störe. (apa)

