EU-Kommissions-Klage gegen Österreich: Sonderbestimmung widerspricht EU-Recht
- Unterschiedliche Regeln bei der Personenbeförderung
- Ausländische Firmen müssen keine Steuern zahlen
Die EU-Kommission zitiert Österreich wegen einer vereinfachten Mehrwertsteuerregelung für internationale Personentransporte vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Konkret geht es um eine Bestimmung, wonach ausländische Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 22.000 Euro, die Personen transportieren, in Österreich keine Mehrwertsteuer abrechnen müssen.
Die österreichische Bestimmung widerspreche EU-Recht, das für alle Wirtschaftstreibenden Mehrwertsteuererklärungen vorsieht, meint die EU-Kommission. Österreich habe auch nicht nachweisen können, dass die Praxis nur Kleinunternehmen vorbehalten bleibt und keine Steuerermäßigungen mit sich bringt, heißt es in einer Mitteilung der EU-Kommission von Montag.
(apa)
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