Mittwoch, 22. Dezember 2004

EU-Kommission reicht noch eine Klage ein: Wegen fehlender Berufsanerkennung

  • Österreich neben vier anderen Staaten vor EuGH
  • PLUS: In letzten Tagen bereits zwei Klagen eingebracht

Die EU-Kommission verklagt Österreich und vier andere Mitgliedstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), weil sie bei der von der EU vorgeschriebenen gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen säumig sind. Österreich, Belgien, Deutschland, Griechenland und Frankreich hätten lediglich einen Teil der nationalen Maßnahmen gemeldet, die zur Umsetzung einer entsprechenden Richtlinie erforderlich sind, begründete die Brüsseler Behörde am Mittwoch ihre Entscheidung.

Im Juli hatte die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme nach Wien geschickt, der zweite Schritt in einem EU-Vertragsverletzungsverfahren. Konkret ging es um die Berufsgruppen Ärzte, Zahnärzte, Architekten sowie Krankenschwestern und Krankenpfleger in der allgemeinen Pflege.

Die Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen sollte bis zum 1. Jänner 2003 in nationales Recht umgesetzt werden. Sie ist Teil der so genannten SLIM-Initiative zur Vereinfachung der Binnenmarktvorschriften. Die Verzeichnisse der Berufsqualifikationen, die in anderen Mitgliedstaaten automatisch anerkannt werden, sollen durch die Bestimmung einfacher auf dem aktuellsten Stand gehalten werden. Dies soll es Personen erleichtern, mit der im Heimatland erworbenen Qualifikation eine Arbeit in anderen EU-Mitgliedstaaten anzunehmen.
(apa)

22.12.2004 14:26