Seilbahnkatastrophe Kaprun: Ein US-Berufungsgericht wies Sammelklagen ab
- Berufungsgericht: Das Erstgericht hat sich geirrt
Ein amerikanisches Berufungsgericht (United States Court of appeals for the second circuit) hat die Sammelklagen von Angehörigen der Opfer der Seilbahnkatastrophe vom 11. November 2000 zurückgewiesen. Damit wurde die Bestätigung der Sammelklage durch das Erstgericht (Richterin Shira A. Scheindlin) aufgehoben.
Noch im Februar dieses Jahres hatte sich US-Anwalt Ed Fagan zuversichtlich gezeigt, dass die Angehörigen der Opfer der Kaprun-Katastrophe Geld durch die Prozesse in den Vereinigten Staaten bekommen werden. Fagan hatte in den USA einige Verfahren gegen Firmen - unter ihnen die europäischen Unternehmen Siemens, Bosch Rexroth, Waagner-Biro und Beton- und Monierbau - eingeleitet, denen sich rund 120 Angehörige angeschlossen haben.
Um auch die nicht-amerikanischen Opfer zu inkludieren, waren im Dezember 2001 die ursprünglichen Klagen durch eine Sammelklage im Namen aller Opfer ergänzt und erweitert worden - und zwar als "Opt-in"-Klage und nur für Haftungsfragen. "Opt-in" bedeutet, dass Hinterbliebene von Kaprun-Opfern nicht automatisch Mitglied der so genannten Klasse sind, sondern dass sich jede/r einzelne Hinterbliebene der Klasse durch einen Brief an das Gericht anschließen musste.
Im Jänner 2003 wurde von den Klägern ein Antrag auf Zulassung der "Klasse" gestellt. Am 12. November 2003 hatte Scheindlin vom District Court diese endgültig zugelassen. Die Beklagten hatten dagegen Berufung eingelegt.
Das Berufungsgericht kam nun zu dem Schluss, dass sich der District Court in Bezug auf die "Opt-in" Zulassung geirrt hatte. Der District Court wurde angewiesen, diese Klagen zurückzuweisen. (apa)
