ARBÖ startet jetzt Warnwestenaktion: Die Preise werden vor Weihnachten gesenkt
- Ab 1. Mai 2005 gilt in Österreich die Warnwestenpflicht
- PLUS: Wichtige Fragen und Antworten zu diesem Thema

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das notwendige Training
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Ab 1. Mai nächsten Jahres gilt in Österreich die Warnwesten-Pflicht, erinnert der ARBÖ in einer Aussendung. Damit Millionen von Fahrzeugen rechtzeitig mit reflektierenden Warnwesten ausgestattet werden können, hat der ARBÖ noch vor Weihnachten eine Warnwestenaktion gestartet und den Preis pro Warnweste um 2 Euro gesenkt.
In allen 94 Prüfzentren des ARBÖ gibt es die normgerechten Warnwesten nun für 2,90 Euro (für Mitglieder) bzw. 3,90 Euro (für Nicht-Mitglieder) zu kaufen. Dies könnte manche dazu motivieren, Warnwesten als sicherheitsbringendes Geschenk unter dem Christbaum zu legen.
Warnwestenpflicht ab 1. Mai
Laut Gesetz müssen alle Lenker von mehrspurigen Kraftfahrzeugen ab 1. Mai in Österreich eine Warnweste mit weiß retroreflektierenden Streifen mitführen, Inländer wie Ausländer. Gesetzlich vorgeschrieben ist nur eine einzige Warnweste pro Fahrzeug. Aus Sicherheitsgründen rät der ARBÖ den Autofahrern, auch für die Mitfahrenden eine Warnweste bereit zu halten, damit auch sie im Pannenfall geschützt sind.
Die sieben wichtigsten Fragen zum Thema
Nur wenn sie nach Italien, Portugal oder Spanien fahren. In Österreich beginnt die Warnwesten-Pflicht erst ab dem nächsten Jahr (1. Mai 2005).
ARBÖ-Tipp: Aus Sicherheitsgründen sich schon jetzt mit der Warnweste ausstatten.
Rein vom Gesetz her nur der Lenker. Alle Lenker von mehrspurigen Kraftfahrzeugen müssen gemäß § 102 Abs. 10 KFG eine geeignete, der ÖNORM EN 471 entsprechende Warnkleidung mit weiß retroreflektierenden Streifen mitführen. Auch ausländische Fahrzeuglenker sind davon betroffen. Pro Fahrzeug ist eine Warnkleidung mitzuführen. Achtung: Wer sich ein Auto mietet, muss sich selbst um eine Warnweste kümmern.
Auf Freilandstraßen: beim Aufstellen des Pannendreiecks, d.h. Fahrzeug kommt zum Stillstand
- auf einer unübersichtlichen Straßenstelle
- bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht
- bei Dämmerung oder Dunkelheit
Auf Autobahnen und Autostraßen:
- Immer, wenn der Lenker sich außerhalb des Fahrzeuges auf der Richtungsfahrbahn aufhält (Anhaltung wegen eines Gebrechens oder dergleichen)
- Nicht: auf Autobahnparkplätzen
ARBÖ-Tipp: Immer dann tragen, wenn man sich "sichtbar" machen und schützen will.
Nein. Drei Farben sind zugelassen: fluoreszierendes Rot, fluoreszierendes Orange-Rot und fluoreszierendes Gelb
Ja, aber nur kleine Aufdrucke sind erlaubt.
Ja, außer Warnwesten gibt es entsprechend der ÖNORM EN 471 auch noch andere Kleidungsstücke:
- reflektierender Overall
- reflektierende Jacke
- reflektierende Hose
- Überwurf mit reflektierenden Streifen mit weiß reflektierenden
Streifen
Der gesetzliche Strafrahmen reicht bis zu EUR 2.180,-. (red)
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