Donnerstag, 16. Dezember 2004

Fluchtsteuerstreit findet ein Ende: Am Montag fixiert TKK die Gebühr bei 19 Euro!

  • Seit Einführung der Rufnummernmitnahme gibt's Zoff
  • Auch freiwillige Einigung unter den Betreibern möglich

Die Streitereien rund um die "Fluchtsteuer" haben am Montag ein Ende. Dann nämlich fällt die Telekom Control Komission (TKK) eine Entscheidung, die die Ummeldegebühr für Handykunden im Zuge der Rufnummernmitnahme fixiert. Die Gebühr wird dann bei allen Netzbetreibern 19 Euro betragen.

Die künftige Gebühr von 19 Euro wird sich aus einer Abmeldegebühr von 15 Euro und einem Obolus von 4 Euro für die Basiskundendaten-Abfrage (so genannte NÜV-Info) zusammen setzen, die an den abgebenden Betreiber bezahlt wird. Eine zuletzt diskutierte Erhöhung der Kosten für die NÜV-Info dürfte man nun wieder fallen gelassen haben, hieß es aus der Branche.

Freiwillige Einigung in Sicht
Während die Ummeldegebühr für Endkunden nun vom Regulator festgelegt wird, könnte es in der Branche doch noch zu einer freiwilligen Einigung darüber kommen, welche Kosten bei der Rufnummernmitnahme unter den Betreibern verrechnet wird. Lag die diskutierte Bandbreite für diese Gebühr noch vor Wochen zwischen 0 und 100 Euro, könnte man sich nun auf eine Gebühr von bis zu 30 Euro einigen, die der aufnehmende an den abgebenden Betreiber zahlen muss, hieß es weiter.

Kritik von tele.ring und Hutchison
Mobilkom, T-Mobile Austria und One hatten nach der Einführung der Rufnummernmitnahme Mitte Oktober 2004 von wechselnden Handykunden eine Ummeldegebühr in der Höhe von 39 Euro (inklusive NÜV-Info) verlangt. Dies war auf heftige Kritik von tele.ring und Hutchison ("3") gestoßen, zumal vor allem die kleineren Handynetzbetreiber durch die Rufnummernmitnahme auf ein Kundenplus, in erster Linie im Geschäftskundenbereich, hoffen.

Regulator schlug 12 Euro vor
Der Telekom-Regulator, der 35 Euro auch für zu hoch und etwa 12 Euro für angemessen hält, hatte daher ein Aufsichtsverfahren gegen Mobilkom, T-Mobile und One wegen Verdachts auf Verletzung des Telekomgesetzes (TKG) gestartet, das nun am kommenden Montag mit der Entscheidung über die Höhe der Ummeldegebühr ende wird.

Einstweilige Verfügung
Parallel dazu hatte Hutchison ("3") gegen T-Mobile Austria eine einstweilige Verfügung erwirkt, wonach der zweitgrößte Betreiber nur mehr 12 Euro Abmeldegebühr verlangen darf. Auch tele.ring hatte gegen die Mobilkom ein Verfahren beim Handelsgericht wegen überhöhter Abmeldegebühr angestrengt.

Wenige Wechselwillige
Die Zahl der Wechselkunden, die ihre Nummer mitnehmen, hält sich in Österreich allerdings bisher in Grenzen. Seit der Einführung der Nummernportabilität dürften laut Branchenschätzungen erst 7.000 Kunden ihre Nummer bei einem Wechsel mitgenommen haben. (apa/red)

16.12.2004 13:51