Mittwoch, 15. Dezember 2004

Aufgedeckt: Schein-Exekutionen beim Heer

  • Vertuschungsversuche in Oberösterreich
  • Scheinexekutionen in Bludesch ein klarer Geiselerlass

Neue Enthüllungen bei den Folterskandalen bringen Minister Günther Platter unter Zugzwang. Er muss jetzt rasch reagieren.

Verteidigungsminister Günther Platter hat derzeit alle Hände voll zu tun: Im Folterskandal beim Bundesheer jagt seit knapp zwei Wochen eine Enthüllung die andere. Seit Samstag muss der Tiroler Gendarm nach dem überraschenden Abgang von Ernst Strasser auch noch quasi „nebenbei“ den Innenminister geben. Und als wäre das alles nicht genug, wird er von seiner Generalität im Heeresskandal im Regen stehen gelassen.

Die hätte gerne, dass sich die ganze Folter-Causa so darstellt, als hätte es eben ein paar unklare Regelungen darüber gegeben, was man Grundwehrdienern zumuten darf – und was nicht.

Die Nebel lichten sich. Ein ominöses „Merkblatt“ macht die Runde, ein so genannter „Zielkatalog“ und eine Anweisung, die im Oktober dieses Jahres auch von Platters Büro abgesegnet wurde. Alles sehr kompliziert – und wie die Befragungen der Heeresspitzen ergeben, angeblich auch reichlich unklar. „Die Vorschriftenlage konnte selbst von den höchsten Amtsträgern nicht konkret dargestellt werden“, meint dazu der Chef der parlamentarischen Beschwerdekommission Paul Kiss. Und der Minister? Der wusste nachweislich nichts, selbst nicht über das „Merkblatt“. Informierte Heeresspitzen hetzten ihn in Pressekonferenzen – ohne ihn umfassend aufzuklären.

Die brisante Fasslabend-Weisung. Dabei wäre es ganz einfach: Denn gültig ist ein Erlass von Platters Parteikollege Werner Fasslabend vom 24. April 1995. Und das wissen die Militärs. In dieser Weisung (Zl. 67.050/008-5.8/95) mit dem Titel „Übungssystematik“ ist klar geregelt, was man darf – und was nicht.
Zitat aus dem „Kapitel 5.3 Behandlung von Gefangenen“: „Es ist verboten, ‚Gefangene‘ oder ‚Verdächtige‘ bei Übungen unwürdig oder entehrend zu behandeln. Solche Personen dürfen auch nicht festgebunden, gefesselt oder eingesperrt werden.“

Und weiter: „Beim Transport von ‚Gefangenen‘ auf Fahrzeugen dürfen keinerlei Maßnahmen ergriffen werden, die in Gefahrensituationen die Reaktionsfähigkeit des Gefangenen beeinträchtigen (z. B.: Verbinden der Augen).“

Womit sich die an sich einfache Frage aufdrängt: Wer an der Spitze der Landstreitkräfte wusste vom Fasslabend-Papier? Und warum wusste der Minister nichts davon? Die Beschwerdekommission konnte dieses Faktum – bisher – noch nicht klären. Und Platter hat bisher keine Konsequenzen gezogen.

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PLUS: Dokumentiert: Ausländerfeindlichkeit, Sexismus & Schikanen beim Bundesheer

15.12.2004 17:13