EU-Kommission nachsichtig: Kein Defizit- verfahren gegen Deutschland & Frankreich
- Währungskommissar Almunia: Beide auf richtigem Weg
- 2005 muss Defizit aber unter drei Prozent bleiben
Die Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich wegen einer übermäßigen Neuverschuldung sollen vorerst nicht wieder aufgenommen werden. Dies entschied die EU-Kommission am Dienstag. Beide Länder seien "auf dem richtigen Weg", ihre übermäßige Neuverschuldung bis 2005 abzubauen, erklärte der zuständige EU- Währungskommissar Almunia.
Almunia fügte aber hinzu: "Die Haushaltslage der beiden Länder ist nach wie vor anfällig." Sollten Berlin oder Paris es nicht schaffen, ihr Defizit im nächsten Jahr wieder unter die Drei-Prozent-Marke des Euro-Stabilitätspakts zu drücken, müsste die EU-Kommission eine Verschärfung der haushaltspolitischen Überwachung und damit die Wiederaufnahme des Verfahrens vorschlagen.
In seiner Erklärung verwies Almunia aber auf die Zusage des deutschen Finanzministers Hans Eichel, wonach die Neuverschuldung Deutschlands von 3,9 Prozent in diesem Jahr auf 2,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) 2005 gedrückt werden soll. Grundlage dafür ist ein erwartetes Wirtschaftswachstum von 1,5 Prozent sowie von Berlin angekündigte weitere Sparmaßnahmen.
Frankreich will sein Defizit von 3,7 Prozent in diesem auf 3,0 Prozent im nächsten Jahr senken. Voraussetzung dafür ist ein Wachstum von 2,2 Prozent. Gelingt beiden Ländern dieser drastische Abbau der Neuverschuldung, würden sie den Euro-Stabilitätspakt erstmals nach drei Jahren wieder einhalten. Der Kommissionsvorschlag muss allerdings von den EU-Finanzministern gebilligt werden, die das nächste Mal am 17. und 18. Jänner in Brüssel tagen.
Im November 2003 hatten die EU-Finanzminister die Verfahren gegen Deutschland und Frankreich auf Eis gelegt. Im Gegenzug verpflichteten sich Deutschland und Frankreich damals, den Stabilitätspakt 2005 wieder einzuhalten und nicht wie eigentlich erforderlich bereits 2004. Die Entscheidung der Finanzminister wurde allerdings vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Juli kassiert, weshalb die EU-Kommission einen neuen Vorschlag vorlegen musste.
(apa)
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