Siebenjährige Übergangsfrist endet:
Rechtschreibreform tritt voll in Kraft
- Gilt verpflichtend aber nur für Schulen und Ämter
- Getrennt- und Zusammenschreibung wird geändert
Am 1. August 2005 wird es endgültig ernst mit der neuen Rechtschreibung. Für Schulen und Ämter in Österreich, Deutschland und in der Schweiz endet an diesem Tag die siebenjährige Übergangsfrist für die Rechtschreibreform, in der die bisherigen Schreibweisen als überholt gegolten haben, aber etwa den Schülern nicht als Fehler angerechnet wurden. Medien, Verlage, Autoren, Firmen und Private können dagegen freiwillig entscheiden, ob sie die neuen Schreibweisen wählen oder bei den alten bleiben.
Die wichtigsten Punkte der neuen Rechtschreibung: Das scharfe ß kommt grundsätzlich nur mehr nach einem langen Vokal ("Maß", "Fuß"), nach einem kurzen Selbstlaut heißt es nun etwa "Kuss", "muss" oder "Fass". "Daß" wird generell nur mehr "dass" geschrieben. Das Stammprinzip wird verstärkt betont ("Stängel" statt "Stengel", "schnäuzen" statt "schneuzen" usw.), und die Beistrichregeln werden reduziert. Das neue Regelwerk bringt eine "modifizierte Großschreibung": Alle Wörter, die als Hauptwörter gebraucht werden, schreibt man künftig grundsätzlich groß.
Änderungen bei Getrennt- und Zusammenschreibung?
Änderungen könnte es bis zum August noch bei der Getrennt- und Zusammenschreibung geben. Dieses Ziel hat sich zumindest der designierte Vorsitzende des neu geschaffenen "Rats für deutsche Rechtschreibung", der Deutsche Hans Zehetmair, gesetzt. Das Gremium soll "die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum bewahren" und das orthografische Regelwerk weiterentwickeln.(apa/red)
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