Montag, 20. Dezember 2004

Viele Veränderungen im nächsten Jahr: Pensionserhöhung 1,5 % bzw. 10,30 Euro

  • Höchstbeitragsgrundlage wird um 180 Euro angehoben
  • Pensionisten müssen sich auf 'Nulllohnrunde' einstellen

Von den rund zwei Millionen Pensionisten bekommt ebenso wie heuer auch 2005 nur die Hälfte die Inflation abgegolten. Lediglich Pensionen bis zur so genannten Medianhöhe von 686,70 Euro werden um 1,5 Prozent erhöht. Die andere Hälfte der Pensionisten, die eine höhere Pension beziehen, bekommen nur einen Fixbetrag von zehn Euro und und 30 Cent dazu.

All jene Pensionisten, die erst im Laufe des heurigen Jahres in Pension gegangen sind, müssen sich überhaupt auf eine "Nulllohnrunde" einstellen. Seit der im Vorjahr wirksam gewordenen Pensionsreform bekommen Neo-Pensionisten erst im übernächsten Jahr nach Pensionsantritt die erste Pensionserhöhung.

Besserverdienende werden ab 1. Jänner mehr an Sozialversicherungsbeiträgen (für die Pensions- und Krankenversicherung) zahlen müssen. Die Höchstbeitragsgrundlage wird um 180 Euro von 3.450 Euro auf 3.630 angehoben. Die eine Hälfte davon geht auf die jährliche Valorisierung zurück, die andere Hälfte auf das im Zuge des Finanzausgleichs beschlossene Paket zur Finanzierung des Gesundheitswesens.

Wichtige Werte in der Pensionsversicherung ab 1. Jänner 2005:

Ausgleichzulagenrichtsätze:

  • für Alleinstehende 662,99 Euro (bisher 653,19)
  • für Ehepaare 1.030,23 Euro (bisher 1.015)

  • Erhöhung pro Kind: 70,56 Euro (bisher 69,52)

    Waisenpension bis zum 24. Lebensjahr
  • Halbwaisen 247,61 Euro (bisher 243,95)
  • Vollwaisen 371,77 Euro (bisher 366,28)

    Waisenpension ab dem 24. Lebensjahr:
  • Halbwaisen 439,98 Euro (bisher 433,48)
  • Vollwaisen 662,99 Euro (bisher 653,19)

    Höchstbeitragsgrundlage:
  • ASVG: 3.630 Euro (bisher 3.450)
  • BSVG, GSVG: 4.235 Euro (bisher 4.025)

    Die Höchstpension (80 Prozent der Höchstbemessungsgrundlage) beträgt in ASVG, GSVG und BSVG 2.480,03 Euro (bisher 2.410,58) Die Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung beträgt 689,51 Euro. Die Grenze für geringfügige Beschäftigung beträgt im nächsten Jahr im ASVG monatlich 323,46 Euro (bisher 316,19) bzw. täglich 24,84 Euro (bisher 24,28). (apa/red)

    20.12.2004 09:03