Das Jahr 2005 bringt einige Belastungen:
Gesundheit wird wesentlich teurer
- Krankenversicherungsbeiträge, Rezeptgebühr, Brillen, Tabaksteuer und Spitalkostenbeitrag angehoben
·Das bringt 2005:
Pensionssystem Neu
Abschaffung der Früh-pension schon passé
·Schule: Lese-Tests und Frühwarnsystem
Trotz PISA: Ab 2005 nur wenige Neuregelungen
·Neues Tierschutz-gesetz ab 1.Jänner
Alles geregelt: Von Hühner-
haltung bis Tierschutzrat
·Ab 2005: ÖH nicht mehr direkt gewählt
Trotz Studentenproteste kommt neues Gesetz
·2005 starten harte Zeiten für Raucher
Rauchverbot in öffentlichen
Gebäuden ab 1. Jänner
·2005: Steuerreform mit neuen Tarifen!
Unternehmer jubeln: Körperschaftssteuer sinkt
·Bundesheer-Jet & Kasernenschließung
Drakenersatz: Statt Eurofighter Schweizer F-5
·2005 kommt neues Gentechnikgesetz!
Österreich will EU-Bestimmungen umgehen
Eine Reihe von Belastungen bringt das Jahr 2005 im Gesundheitsbereich. Die Krankenversicherung wird teurer, die Selbstbehalte bei Brillen und Kontaktlinsen werden ebenso angehoben wie die Tabaksteuer. Aber auch organisatorisch wird das Gesundheitswesen in Form einer Bundesgesundheitsagentur und Gesundheitsplattformen in den Ländern neu auf die Beine gestellt. Neu geregelt wird 2005 auch die Vorsorgeuntersuchung.
Mit dem Einnahmenpaket sollen in den nächsten vier Jahren jeweils 150 Millionen Euro für die Krankenkassen und die Krankenanstalten zur Verfügung gestellt werden.
Krankenversicherungsbeiträge angehoben
Für die Österreicher sind damit folgende Belastungen verbunden: Die Krankenversicherungsbeiträge werden für alle um 0,1 Prozentpunkte angehoben. Für Arbeiter und Angestellte liegen sie damit bei 7,5 Prozent, für Beamte bei 7,3 Prozent und für Selbstständige bei 9,1 Prozent. Für Bauern - ihr Beitragssatz wurde im Oktober bereits von 6,5 auf 7,4 Prozent angehoben - gilt ab Jänner ein Satz von 7,5 Prozent. Frei Dienstnehmer zahlen 7,1 Prozent.
Bei den Pensionisten kommt neben den 0,1 Prozentpunkten eine zweite Erhöhung zum Tragen. Bereits im Vorjahr wurde eine Anhebung um weitere 0,5 Prozentpunkte beschlossen. Davon ausgenommen sind allerdings Neuzugänge bei den Pensionen. Grundsätzlich liegt der Beitragssatz ab 2005 bei 4,35 Prozent.
Gleichzeitig wird bei der Krankenversicherung die Höchstbeitragsgrundlage von 3.450 auf 3.630 Euro angehoben, was für höhere Einkommen eine weitere Belastung darstellt. Ursprünglich war nur von einer Erhöhung um 90 Euro die Rede, dazu kommt aber noch die jährliche Valorisierung von ebenfalls 90 Euro.
Rezeptgebühr am 4,45 Euro erhöht
Die Rezeptgebühr wird 2005 geringfügig von 4,35 auf 4,45 Euro erhöht. Die Tabaksteuer wird um 18 Cent pro Packung angehoben, der Spitalskostenbeitrag, den man pro Aufenthaltstag im Spital zahlen muss, wird in den meisten Bundesländern von 7,98 auf zehn Euro erhöht. Letztere Erhöhung soll es nur im Burgenland, in Kärnten und in der Steiermark nicht geben.
Selbstbehalt bei Brillen und Kontaklinsen angehoben
Neu geregelt wird auch der Kostenersatz für Sehbehelfe. Der Selbstbehalt wird von 23 auf 72,60 Euro angehoben. Bei mitversicherten Jugendlichen (bis 27 Jahre) bleibt er bei 23 Euro, Kinder bis 15 Jahren und Rezeptgebührbefreite zahlen weiter keinen Selbstbehalt. Die Gebrauchsdauer für Brillen wird von zwei auf drei Jahre erhöht. Das heißt, bei gleich bleibender Sehstärke wird frühestens nach drei Jahren wieder eine neue Brille von der Krankenversicherung mitfinanziert.
Kuren werden teurer
Darüberhinaus werden für die Versicherten auch Kuren und Heilbehelfe teurer. Der Kostenanteil für Heilbehelfe wie orthopädische Schuheinlagen wird auf 24,20 Euro erhöht (bisher 23 Euro). Die Selbstbehalte für Patienten in Rehabilitation und auf Kuren (bis zu einem Bruttoeinkommen von 1.244,37 Euro) steigen pro Verpflegstag von 6,19 auf 6,33 Euro. Bis zu einem Einkommen von 1,825,76 Euro muss man für die Kur 11,19 Euro pro Tag dazu zahlen. Bei höheren Einkommen werden 16,11 Euro pro Tag fällig. Keinen Selbstbehalt gibt es bei Einkommen unter 662,99 Euro.
Strukturelle Veränderungen im Gesundheitsbereich
Strukturell werden im Laufe des Jahres 2005 eine Gesundheitsagentur und neun Gesundheitsplattformen eingerichtet. In diesen sollen alle wesentlichen Akteure im Gesundheitswesen eine gemeinsame Planung und Finanzierung sowohl für den Spitals- als auch für den niedergelassenen Bereich vollziehen. Die Agentur ist bundesweit für die Grobplanung zuständig, die Plattformen sollen in den Ländern für die konkrete Umsetzung sorgen.
(apa/red)
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