Montag, 20. Dezember 2004

Ab 2005 haben's Raucher schwerer: Griff zur Tschick in öffentlichen Orten verboten

  • Wer trotzdem qualmt wird aber nicht bestraft
  • Gesundheitspaket: Zigarettenpackerl um 18 Cent teurer

Etwas härtere, aber nicht wirklich harte Zeiten brechen kommendes Jahr für Raucher an: Die Novelle zum Tabakgesetz sieht ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden - etwa Ämtern und Geschäften - vor. Wer trotzdem qualmt, kann zwar des Ortes verwiesen, aber nicht bestraft werden. In Kraft treten werden die neuen Bestimmungen am 1. Jänner.

Sanktionen sind in weiterer Folge aber vorgesehen, wenn in den betreffenden Gebäuden die Rauchverbotsschilder fehlen. Die Bezirksverwaltungsbehörde kann Strafen von bis zu 720 Euro verhängen - allerdings erst ab 2007.

Ausgenommen vom Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden sind unter anderem Trafiken sowie die Gastronomie. In Lokalen usw. gilt eine freiwillige Selbstverpflichtung: In Gaststätten ab einer Größe von 75 Quadratmetern wird es Nichtraucherzonen geben. Die Quote soll bis Ende 2005 bei 60 Prozent und bis Ende 2006 bei 90 Prozent liegen.

Ab. 1. August Werbeverbot
Ab 1. August darf in österreichischen Zeitungen nicht mehr für Tabakwaren geworben werden. Kinos und Plakate sind erst ab 1. Jänner 2007 vom Werbeverbot betroffen. Zeitlich gesplittet sind auch Bestimmungen für das Sponsoring: Ein Verbot ab 1. August 2005 gibt es für "grenzüberschreitende", ab 2007 für alle weiteren Aktivitäten.

Tabaksteuer um 18 Cent pro Packung angehoben
Fest steht, dass das Rauchen teurer wird. Im Zuge des Pakets zur Spitalsfinanzierung wird die Tabaksteuer um 18 Cent pro Packung angehoben.(apa/red)

20.12.2004 09:02