Das bringt 2005: Studenten wählen ihre Bundesvertretung nicht mehr direkt
- Positiv: Skripten & Fachliteratur von Steuer absetzbar
- Verwaltungsvereinfachung bei den Studienbeihilfen
·Das bringt 2005:
Pensionssystem Neu
Abschaffung der Früh-pension schon passé
·Neues Tierschutz-gesetz ab 1.Jänner
Alles geregelt: Von Hühner-
haltung bis Tierschutzrat
·2005: Steuerreform mit neuen Tarifen!
Unternehmer jubeln: Körperschaftssteuer sinkt
·Bundesheer-Jet & Kasernenschließung
Drakenersatz: Statt Eurofighter Schweizer F-5
·2005 kommt neues Gentechnikgesetz!
Österreich will EU-Bestimmungen umgehen
Freud und Leid bringt das Jahr 2005 den Studenten: Bei den im Frühjahr stattfindenden Wahlen zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) können sie das österreichweite Studentenparlament (Bundesvertretung) nicht mehr direkt wählen. Stattdessen werden die Mandatare dieses Gremiums von den Universitäts- und Akademievertretungen der einzelnen Hochschulen gemäß der Mandatsstärke der Fraktionen entsendet.
Die ÖH-Bundesvertretung muss künftig auch mit weniger Geld auskommen: 85 Prozent des ÖH-Budgets werden fix den Universitätsvertretungen zur Verfügung stehen, der Rest der Bundesvertretung. Bisher lautete der Verteilungsschlüssel 70 zu 30 zu Gunsten der Uni-Vertretungen. Die genauen Modalitäten der Wahl müssen noch in einer Verordnung festgelegt werden.
Fachliteratur, Skripten & Fahrtkosten als Werbungskosten absetzbar
Berufstätige Uni-Studenten, deren Job mit dem Studium zusammenhängt oder die damit eine umfassende Umschulung für einen Berufswechsel absolvieren, können ihre Studienaufwendungen wie etwa Fachliteratur, Skripten und Fahrtkosten künftig als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Bisher war dies nur Fachhochschul-Studenten möglich, was vom Verfassungsgerichtshof allerdings als gleichheitswidrig aufgehoben und zuletzt im Nationalrat "repariert" wurde. Ihre Studiengebühren konnten die Uni-Studenten schon seit heuer absetzen.
Verwaltungsvereinfachung bei den Studienbeihilfen
Ab dem Studienjahr 2005/06 gibt es außerdem eine Verwaltungsvereinfachung bei den Studienbeihilfen. Wer im laufenden Studienjahr 2004/05 eine solche bewilligt bekommen und im Studienjahr 2005/06 weiterhin Anspruch darauf hat, muss keinen neuerlichen Antrag bei der Studienbeihilfenbehörde einbringen.(apa/red)
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