2005 kommt neues Gentechnikgesetz: Österreich will EU-Bestimmungen umgehen
- EU erlaubt Bauern genveränderte Organismen
- Eindeutige Kennzeichnung muss immer vorliegen!
Befristung der Zulassung gentechnisch veränderter Organismen auf längstens zehn Jahre: In Österreich tritt am 1. Jänner eine Novelle zum Gentechnikgesetz in Kraft, in der die Bedingungen geregelt werden, unter denen gentechnisch veränderte Organismen (GVO) freigesetzt werden dürfen. Zulassungen von GVO in der Aussaat sind grundsätzlich auf zehn Jahre befristet, ebenso Verlängerungen.
Zonen mit GVO müssen in einem eigenen Register festgehalten werden. Gesetzlich festgelegt sind auch Haftungsbestimmungen. Ein gentechnikfrei wirtschaftender Bauer muss im Fall einer Verunreinigung seiner Felder durch GVO nicht beweisen, dass diese Verunreinigung vom Nachbarn stammt, sondern das glaubhaft darlegen. Ehe Gerichte bemüht werden, wird eine Schlichtungsstelle bemüht. Außerdem ist eine eindeutige Kennzeichnung von Produkten festgelegt, die GVO enthalten, um eine Rückverfolgung zu gewährleisten.
Das neue Gentechnikgesetz wurde durch EU-Vorgaben notwendig. Nach dem Recht der Europäischen Union kann man praktisch keinem Landwirt verbieten, Gen-Saaten auszubringen.
(apa/red)
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