2005 brint neue Tarife in der Steuer-reform: Senkung der Körperschaftssteuer
- Unternehmer jubeln: Senkung der Körperschaftssteuer
- Lohn- und Einkommenssteuer ebenfalls neu geregelt
Ein neuer Tarif für die Lohn- und Einkommenssteuer und eine Senkung der Unternehmenssteuern. Das sind die wesentlichen Eckpunkte der Steuerreform, die Anfang 2005 in Kraft tritt. Bei der Lohn- und Einkommenssteuer tritt eine Berechnung nach Durchschnittssteuersätzen an die Stelle der bisherigen Progressionsstufen, für die Unternehmen machen sich die Senkung der Körperschaftssteuer und die "Gruppenbesteuerung" mit der Anrechenbarkeit der Verluste von Auslandstöchtern bezahlt. Die Gesamtentlastung gibt die Regierung mit rund 2,5 Milliarden Euro an.
Die Neuregelung des Tarifs bei der Lohn- und Einkommenssteuer bringt laut Regierung eine Entlastung um 1,13 Mrd. Euro. An Stelle der bisher fünf Progressionsstufen werden im Gesetz Durchschnittssteuersätze festgelegt, die auch den allgemeinen Absetzbetrag einrechnen. Bei einer Bemessungsgrundlage (Jahreseinkommen ohne 13. und 14. Gehalt und Sozialversicherungsbeiträge) von 10.000 Euro liegt der Steuersatz bei 0 Prozent, steigt bis 25.000 Euro auf 23 und bis 51.000 Euro auf 33,5 Prozent. Darüber wird weiterhin der Spitzensteuersatz von 50 Prozent fällig.
Für Arbeitnehmer sollen Jahreseinkommen bis 15.770 Euro damit steuerfrei sein. Die größte Steuerersparnis für Arbeitnehmer gibt es nach Angaben der Regierung bei einer Bemessungsgrundlage von rund 11.000 Euro (720 Euro Ersparnis) bzw. 35.400 Euro (557). Am wenigsten profitieren Jahreseinkommen von 21.800 Euro (130) bzw. ab 51.000 Euro (165). Dieser unterschiedliche Entlastungsverlauf ist eine Folge der "Glättung" der Tarife; bisherige Sprünge bei der Progression sollen auch dank der Einrechnung des allgemeinen Absetzbetrages entfallen. Von 70 auf 100 Euro erhöht wird zudem die Absetzbarkeit von Kirchenbeiträgen, was 30 Mio. Euro kosten soll.
Im Bereich der Unternehmenssteuern ist die Senkung der Körperschaftssteuer von 34 auf 25 Prozent der größte Brocken. Teilweise gegenfinanziert wird diese Maßnahme durch die Abschaffung der steuerfreien Übertragung stiller Reserven und der Eigenkapitalzuwachsverzinsung, die insgesamt zwischen 80 und 105 Mio. Euro zusätzlich bringen sollen. Die Netto-Kosten für die KöSt-Senkung werden vom Finanzministerium mit 975 Mio. Euro beziffert.
Außerdem können österreichische Konzerne künftig die Verluste ihrer (Auslands-)Töchter steuerlich geltend machen ("Gruppenbesteuerung"), was 100 Mio. Euro kosten soll. Seitens der Opposition wird freilich mit deutlich höheren Steuer-Ausfällen gerechnet.
Für Bauern senken ÖVP und FPÖ die Steuern auf Agrardiesel (50 Mio. Euro). Die Abzugsfähigkeit von versicherungstechnischen Rückstellungen wird verbessert (25 Mio. Euro).
(apa/red)
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