Sonntag, 2. Jänner 2005

Das bringt 2005: Das harmonisierte
Pensionssystem und dessen Auswirkungen

  • Nach 45 Arbeitsjahren mit 80 % des Gehalts in Pension
  • Abschaffung der Frühpension schon wieder passée

2005 wird ein großer Schritt zu einem einheitlichen Pensionsrecht getan. Mit dem In Kraft-Treten des Allgemeinen Pensionsgesetzes beginnt das Auslaufen der berufsspezifizischen Systeme. Nur 50-Jährige und Ältere, Berufsgruppen mit autarken Systemen (z.B. Notare) sowie Landes- und Gemeindebedienstete behalten ihre jeweiligen Sonderregelungen. Für alle anderen gilt der Grundsatz: Nach 45 Beitragsjahren erhält man mit 65 Lebensjahren 80 Prozent des durchschnittlichen Lebensverdienstes - abgemindert durch die Höchstbeitragsgrundlage.

Drastisch sind die Auswirkungen fürs Erste nicht. Denn durch die Ausnahme der 50-Jährigen und Älteren wird es bei Frauen noch zehn Jahre und bei Männern zwölf Jahre dauern, bis die ersten Pensionisten etwas vom neuen System zu spüren bekommen.

Zusätzlich gehen die bisher erworbenen Ansprüche nicht verloren, die Pensionshöhe wird durch Parallelrechnung zwischen den beiden Systemen (je nach Zeit im jeweiligen Modus) ermittelt, wobei die Beamten durch die im Öffentlichen Dienst angewandte Aliquotierung profitieren. Sie können ihre (höheren) Ansprüche aus dem alten System voll mitnehmen. Zusätzlich gilt ein Verlustdeckel für die Einbußen aus den Reformen 2003 und 2004, der fürs Erste mit fünf Prozent festgelegt wurde und dann in Viertelprozent-Schritten jährlich auf zehn Prozent anwächst.

Abschaffung der Frühpension ist schon wieder passée
Geschichte ist jedenfalls die erst im Vorjahr beschlossene Abschaffung der Frühpension. Der vorzeitige Ruhestandsantritt wegen langer Versicherungsdauer ist ab sofort gesetzlich wieder möglich. Konkret können Männer mit 62 in Pension gehen, wenn sie 37,5 Jahre an Versicherungszeiten vorweisen können. Regelpensionsalter bleibt 65, zwischen 62 und 68 gibt es jährliche Abschläge bzw. Zuschläge von 4,2 Prozent. Für Frauen gibt es keinen eigenen Korridor, sie können aber vorläufig - dank ihres niedrigeren Antrittsalters - noch mit 60 in den Ruhestand gehen.

Grundsätzlich bringt das neue harmonisierte System eine Vereinheitlichung der Beiträge. Allerdings gibt es für Bauern und Selbstständige staatliche Zuschüsse. Der Eigenbeitrag für Landwirte wird im Vollausbau 15 Prozent betragen, jener für Selbstständige 17,5 Prozent. Ab 2005 gilt auch eine einheitliche Höchstbeitragsgrundlage von 3.540 Euro monatlich (die um 90 Euro erhöhte Höchstbeitragsgrundlage des ASVG 2005, heuer 3.450 Euro) sowie eine einheitliche Geringfügigkeitsgrenze von 323,46 Euro (derzeit 316,19 Euro).

Die Aufwertung des jeweiligen Beitragsjahres erfolgt gemäß der jährlichen Steigerung der Beitragsgrundlagen. Zeiten der Kindererziehung, der Familienhospizkarenz, des Zivil- und des Präsenzdienstes werden künftig einheitlich bewertet - mit dem Medianeinkommen der Frauen, das derzeit bei 1.350 Euro liegt.

Die Pensionserhöhung wird künftig mit dem Verbraucherpreisindex vollzogen. Den Neupensionisten 2004 bringt das aber noch nichts. Denn sie bekommen ihre erste Anhebung erst im übernächsten Jahr nach dem Antritt - also 2006.
(apa/red)

2.1.2005 16:53