Freitag, 17. Dezember 2004

EU-Gipfel in Brüssel: Verhandlungen mit Kroatien können schon im März beginnen

  • Bedingung: Kooperation mit Kriegsverbrechertribunal
  • April: Vertragsunterzeichnung mit Bulgarien & Rumänien

Der EU-Gipfel hat sich am Freitag auf den Beginn von Beitrittsverhandlungen mit Kroatien geeinigt. Diese sollen am 17. März 2005 beginnen, verlautete aus dem kroatischen Außenministerium und aus diplomatischen Kreisen in Brüssel. In Beitrittsgespräche werde die EU nur dann eintreten, wenn die Regierung in Zagreb mit dem Haager Kriegsverbrecher-Tribunal voll kooperiere, hieß es weiter in Brüsseler Diplomaten-Kreisen. Dies sei auch in den Schlussfolgerungen des Gipfels festgehalten.

Zagreb: EU-Verhandlungen mit Kroatien beginnen Mitte März 2005

Utl.: Außenministerium und EU-Diplomaten nennen 17. März als Datum =

Die EU weist laut dem Entwurf darauf hin, "dass der letzte Angeklagte so bald wie möglich ausfindig gemacht und nach Den Haag überstellt werden muss". Gemeint ist der mutmaßliche Kriegsverbrecher Ante Gotovina. Der kroatische General war untergetaucht, nachdem das Haager Tribunal im Juli 2001 Anklage wegen seiner Rolle bei einem Massaker an mindestens 150 kroatischen Serben gegen Ende des Krieges 1991 bis 1995 erhoben hatte.

Die EU ruft Kroatien erneut "dringend auf, die notwendigen Maßnahmen für eine uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) zu ergreifen". Die UNO-Chefanklägerin Carla Del Ponte hatte die Regierung in Zagreb mehrmals zur Auslieferung des mutmaßlichen Kriegsverbrechers Ante Gotovina aufgefordert. Kroatien hat mehrmals betont, es arbeite mit dem Haager Tribunal voll zusammen, kenne aber den aktuellen Aufenthaltsort von Gotovina nicht.

Mesic verteidigt Vorgehen
Präsident Stjepan Mesic hatte Ende November gegenüber der APA erklärt: "Unsere Dienste haben jede Meldung, jede Auskunft überprüft. Aber sie konnten zu keiner Auskunft kommen, die darauf hindeutet, dass sich General Gotovina in Kroatien aufhält. Ich persönlich glaube, dass Kroatien das letzte Land ist, in dem General Gotovina einen Schlupfwinkel suchen würde."

Wie die Zusammenarbeit Kroatiens mit dem Tribunal bestätigt wird, lässt der Entwurf der Gipfelschlussfolgerungen offen. Der EU-Ministerrat muss einem Verhandlungsrahmen, der den mit der jüngsten Erweiterungsrunde gesammelten Erfahrungen in vollem Umfang Rechnung trägt, zustimmen, damit die Beitrittsgespräche im März 2005 eröffnet werden können. Ein früherer Entwurf hatte noch vorgesehen, dass die Zusammenarbeit mit dem ICTY ausdrücklich durch einen gesonderten EU-Ministerratsbeschluss bestätigt wird.

Einige Staaten, darunter Österreich, Deutschland, Ungarn und Slowenien, haben sich dafür eingesetzt, dass Kroatien keine zusätzlichen Bedingungen für den Beginn von Beitrittsverhandlungen gestellt werden. Dagegen hatte vor allem Großbritannien auf eine striktere Prüfung der Zusammenarbeit mit dem Tribunal gedrängt.

Unterzeichnung der Beitrittsverträge Rumäniens und Bulgariens im April
Die EU will den Beitrittsvertrag mit Rumänien und Bulgarien im April unterzeichnen. Wie es von Seiten der Union hieß, sollte der Vertrag zu diesem Zeitpunkt von den EU-Außenministern unterzeichnet werden, sofern das Europäische Parlament seine Zustimmung gegeben hat. Die EU "freut sich", beide Länder "ab Jänner 2007 als Mitglied begrüßen zu können".

Der Außenministerrat ist für den 25./26. April nächsten Jahres vorgesehen. Im Fall von Rumänien will die EU ausdrücklich die eingegangenen Verpflichtungen in den Bereichen Justiz und Inneres, Wettbewerbspolitik und Umwelt "aufmerksam verfolgen". Der EU-Gipfel ist der Auffassung, dass Bukarest diese Verpflichtungen bis zum Beitritt erfüllen kann, "sofern es seine diesbezüglichen Anstrengungen fortsetzt" und weitere Reformen in den genannten Bereichen durchführt. In Hinblick auf Bulgarien verweist die EU insbesondere auf die in den Bereichen Justiz- und Inneres eingegangenen Verpflichtungen.

Die EU verweist in beiden Fällen auf eine Schutzklausel, die es ihr gestattet den Beitritt Rumäniens und Bulgariens um ein Jahr zu verschieben, wenn die Verpflichtungen nicht erfüllt werden.
(apa/red)

17.12.2004 16:44