Buben unsittlich berührt: Anklage gegen Salzburger Ordenspriester wurde erhoben
- Vorwurf des sexuellen Missbrauchs gegen 61-Jährigen
- Geschlechtsteile "über und unter der Kleidung betastet"
·Fall Paterno: Dritter Geistlicher angezeigt
"Fernsehpfarrer" droht Ver-fahren nach Kirchenrecht
Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat nun Anklage gegen einen 61-jährigen ehemaligen Salzburger Pfarrer wegen sexuellen Missbrauchs eines Unmündigen erhoben. Der katholische Geistliche soll in den Jahren 1993 bis 1996 im Tennengau einen Buben unter Ausnützung seines Autoritätsverhältnisses als Pfarrer unsittlich berührt haben. Der Beschuldigte, der derzeit Ordenspriester im Stift St. Peter ist, zeigte sich im Vorverfahren voll geständig, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Wegleiter, am Donnerstag der APA mit.
Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem Benediktiner-Pater vor, er habe die Geschlechtsteile des Unmündigen "über und unter der Kleidung betastet". Nach Bekanntwerden des Vorfalles Anfang Oktober 2004 tauchten weitere Anschuldigungen gegen den damaligen Pfarrer auf. Sexuelle Übergriffe zum Nachteil eines anderen Buben musste die Staatsanwaltschaft wegen Verjährung einstellen.
Der Beschuldigte wurde mit Ende September 2004 vom Stift St. Peter von seinem Posten als Pfarrer im Tennengau abgezogen und ins Kloster zurückversetzt. Erz-Abt Edmund Wagenhofer hatte von den Vorwürfen im Sommer erfahren und die Pfarrgemeinde nach einem Gottesdienst Anfang Oktober informiert. (apa/red)
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