Aus für Länderregelungen: Einheitliches Tierschutzgesetz tritt am 1.1.2005 in Kraft
- Rauch-Kallat: "Gesetz, um das uns viele beneiden"
- Kritik von Opposition und Tierschutz-Organisationen
·Musterpraxis für die E-Card startet
2006 kommt endgültiges Aus für Krankenschein
·E-Card-Gebühr wird
10 Euro betragen!
Einhebung ab 15. 11. 2005
- 35 Mio. Einnahmen
Am 1. Jänner 2005 tritt das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz, das die bisherigen Länderregelungen ablöst, in Kraft. Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP) sprach am Montag von einem "modernen Gesetz, um das uns viele beneiden". Oppositionen und Tierschutzorganistaionen kritisierten, bis zuletzt über das Gesetz im Dunkeln gelassen worden zu sein.
Das einheitliche Tierschutzgesetz enthält zehn Verordnungen. Mitte 2005 werden die noch ausständigen Verordnungen fertig gestellt. Vollzogen wird das Gesetz durch die Länder.
In der Hühnerhaltung wird der Einsatz von Legebatterien verboten, bereits bestehende Käfige dieses Typs dürfen nur noch bis 31. Dezember 2008 in Funktion bleiben. So genannte ausgestaltete Käfige sind bis zum Ablauf von 15 Jahren nach der Inbetriebnahme zulässig. Die dauernde Anbindehaltung von Pferden, Ziegen und Rindern wird nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren verboten. Hunde dürfen nicht mehr an der Kette gehalten werden. Zudem werden bei der Hundeerziehung Teleimpulsgeräte verboten.
Die Frage des Schächtens wurde mit einem Kompromiss gelöst. Grundsätzlich ist das Schlachten ohne Betäubung verboten. Vorgesehen ist aber eine Ausnahme, um beispielsweise das bei Juden und Moslems übliche Schächten zu ermöglichen. Unmittelbar nach dem Schächtschnitt soll eine Betäubung erfolgen.
Zur Kontrolle der Einhaltung des Gesetzes ist ein weisungsfreier Tierschutz-Ombudsmann in jedem Bundesland vorgesehen. Hinzu kommt noch ein Tierschutzrat im Gesundheitsministerium, der in erster Linie als Beratungsorgan konzipiert ist. Zudem wird eine Prüfstelle für die Kennzeichnung von Haltungssystem errichtet. Das Ministerium muss alle zwei Jahre einen Tierschutzbericht vorlegen.
Kritik am Tierschutzgesetz kam am Montag von der Organisation "Vier Pfoten" und den Grünen. Man sprach von einem "Überraschungspaket Tierschutzgesetz". Man habe Tierschützer und Opposition bis zuletzt im Dunkeln gelassen, hieß es in der Aussendung der "Vier Pfoten".
(apa)
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