Freitag, 10. Dezember 2004

Online-Shopping: Der Ombudsmann gibt Tipps für sichere Weihnachtseinkäufe

  • Daran erkennen Sie die seriösen Händler im Internet
  • Viele Voraussetzungen werden aber noch nicht erfüllt

Das Christkind shoppt längst online. Nie zuvor wurden so viele Geschenke im Internet gekaut, wie dieses Jahr. Die Vorteile liegen auf der Hand: Große Auswahl, einfacher Preisvergleich und kein Packerl-Schleppen. Vor dem Kauf im Web sollte man allerdings einige Dinge beachten, damit der Kaufrausch kein böses Erwachen nach sich zieht. Die Beratungs- und Informationsstelle "Internet Ombudsmann" hat Tipps für den Einkauf im Web zusammengestellt.

Seriöse Anbieter erkennen Sie an einigen Merkmalen:

  • Der Anbieter identifiziert sich eindeutig durch Firmenname, Anschrift, Telefonnummer, Kontaktperson und Firmenbuchnummer.
  • Der Anbieter stellt leicht zugängliche und transparente Vertragsbedingungen für den Online-Einkauf bereit.
  • Die Leistungsmerkmale der angebotenen Produkte und die Garantiebedingungen sind genau und übersichtlich online abrufbar.
  • Der Gesamtpreis enthält sämtliche eventuelle Zusatzkosten für Lieferung, Verpackung, Zahlungsformen detailliert aufgeschlüsselt.
  • Eine technisch sichere, für den Konsumenten nachvollziehbare Zahlungsmöglichkeit ist gewährleistet.
  • Jede Bestellung wird vom Anbieter nochmals per E-Mail bestätigt.
  • Ein Rücktrittsrecht von mindestens sieben Tagen ab Erhalt der Ware wird wie gesetzlich vorgesehen, zugestanden, und die Bedingungen für eine Rückabwicklung werden vorab genau erläutert. Darauf sollte man auch bei kommerziellen Online-Auktionen bestehen.
  • Die Lieferzeit (aufgegliedert in Abwicklungszeit beim Versender und Postweg) wird exakt und verbindlich angegeben. Wollen Sie eine Ware nur, wenn sie bis zum 24. Dezember geliefert wird, so müssten Sie mit dem Händler Kontakt aufnehmen und dies ausdrücklich zur Bedingung machen.
  • Der Anbieter verpflichtet sich, keine Daten des Kunden an Dritte weiterzugeben.
  • Alle Produktbeschreibungen und Vertragsbestandteile werden auf Deutsch zur Verfügung gestellt.

    "Obwohl für österreichische Unternehmen die meisten dieser Punkte gesetzlich vorgeschrieben sind, ist die Umsetzung in der Praxis leider noch immer keine Selbstverständlichkeit", berichtet dazu Jürgen H. Gangoly vom Büro des "Internet Ombudsmannes". "Wenn die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, sollte man sich als Konsument jedenfalls an einen anderen Anbieter wenden." (red)

    Info-Link:
    www.ombudsmann.at

    10.12.2004 11:42